Unfallschäden bis zu einer Summe von ca. 700,- € werden als Bagatellschäden eingestuft. Hier ist kein Gutachten notwendig, was nicht bedeutet, dass Sie keinen Sachverständigen beauftragen dürfen. Wird die Schadenshöhe überschritten, schaltet die Kfz-Versicherung einen eigenen Gutachter ein. Spätestens in diesem Moment ist es ratsam, dass Sie selbst aktiv werden und ein eigenes Unfallgutachten in Auftrag geben. Anderenfalls könnte es sein, dass der ermittelte Schadenumfanggeringer als der Ihnen tatsächlich entstandene Schaden ausfällt.
Was wird als Schadenshöhe im Zusammenhang mit einem Autounfall bezeichnet?
Der Begriff bezeichnet den Ihnen entstandenen Schaden in einer Geldsumme. Bei Verkehrsunfällen kann die eigentliche Schadenshöhe über den reinen Fahrzeugschaden hinausgehen, dass sie sämtliche im Zusammenhang mit dem Unfall stehenden Kosten enthält. Die Reparaturkosten des Fahrzeugschadens, eine Wiederbeschaffungswertermittlung, die Überprüfung des Eintritts einer Wertminderung oder Restwertermittlung sind essenzielle Bestandteile des Gutachtens. Wird ein Leihwagen benötigt oder der Fahrzeugausfall anderweitig geltend gemacht, muss die unfallgegnerische Versicherung diese Kosten laut Gutachten ebenfalls übernehmen.
Wie wird die Schadenshöhe ermittelt?
Wichtig ist eine fachkundige Ermittlung der Schadenshöhe. Ein Kfz Gutachten ist in diesem Fall hilfreich, da der Sachverständige über höchste Kompetenz und Fachkenntnis verfügt. Der Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt fällt im Regelfall anders aus, da ein Gutachter weitere Aspekte einbezieht und sich nicht allein auf den sichtbaren Schaden und den Austausch der defekten Autoteile bezieht. Stellt die Versicherung des Unfallgegners einen Gutachter, ist eine objektive Schadensermittlung ausgeschlossen und die Kostenerstattung fällt zu Ihren Ungunsten aus. Ein unabhängiger Kfz Gutachter blickt “über den Tellerrand hinaus” und untersucht Ihr Auto auf verdeckte, in Folge des Unfalls entstandene Schäden.
Wer ermittelt die Schadenshöhe?
Die Ermittlung der tatsächlichen Schadenshöhe für ein Kfz Gutachten ist die Aufgabe eines Sachverständigen. Nach einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht vom Unfallgegner umstimmen, der Ihnen bereits am Unfallort erzählt, dass sich seine Versicherung um die gesamte Abwicklung kümmert. Auch wenn die Autoversicherung ein eigenes Gutachten in Auftrag gibt, haben Sie das Recht, einen eigenen Gutachter mit der Angelegenheit zu betrauen und der gegnerischen Versicherung die Kosten für das Kfz Gutachten in Rechnung zu stellen.
Warum spielt die Schadenshöhe für ein Kfz Gutachten eine Rolle?
Anhand der Schadenshöhe zeigt sich, ob die Reparaturkosten wirtschaftlich sind oder den eigentlichen Fahrzeugwert übersteigen. Das Kfz Gutachten liefert eine Grundlage für die Beurteilung des Schadens und somit für die Einstufung als reparabler Schaden oder Totalschaden. Nach einem Unfall müssen Sie als Geschädigter den Beweis antreten, dass die von Ihnen geforderte Schadenssumme den Tatsachen entspricht und dass alle Schäden im direkten Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Im Gutachten sind die Gesamthöhe des Unfallschadens und die Auflistung der zu erwartenden Reparaturkosten vermerkt.
Ab welcher Schadenshöhe verlangt die Versicherung ein Gutachten?
Einige Versicherer verzichten bei gemeldeten Schäden bis zu 1.000 EUR auf die Begutachtung, während andere Versicherungen bereits bei 700 EUR Schadenhöhe auf ein Sachverständigengutachten bestehen. Bedenken Sie hierbei, dass das Ihnen zustehende Recht nicht mit der Bereitschaft der Versicherung in Einklang stehen muss. Um Kosten zu sparen versuchen nahezu alle Versicherer Sie nach einem Unfall möglichst kostengünstig abzuspeisen, was in der Regel zu Ihrem Nachteil sein wird. Ausschlaggebend ist auch die plausible Darstellung des Unfallhergangs, die für den Versicherer nachvollziehbar und lückenlos sein muss.
Warum Sie bei jedem Schaden ein unabhängiges Kfz Gutachten beauftragen sollten
Es ist bekannt, dass Kfz Versicherungen oftmals nur die notwendige Mindestsumme zahlen. Liegt Ihr Schaden über dem Betrag, den Ihnen die Versicherung nach einem Autounfall zugesteht, sollten Sie mit der Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen nicht warten. Nach dem Unfall scheint Ihr Fahrzeug nur einen verhältnismäßig kleinen Blechschaden aufzuweisen. Nicht ersichtlich ist, ob es durch den Aufprall zu technischen Defekten, beispielsweise zum Bruch oder zum Riss einer Leitung oder eines Behälters gekommen ist. Um die Folgeschäden des Unfalls zu ermitteln und sie in die Forderung an die unfallgegnerische Versicherung zu integrieren, ist eine fachkundige Inspektion des Fahrzeugs nötig. Hinter einem Schaden, der auf den ersten Blick maximal 500 EUR ausmacht, kann durch einen verdeckten Schaden im vierstelligen Bereich stecken. Ohne die akribische Untersuchung eines Kfz Gutachters bliebe die Unfallfolge unentdeckt und damit unbezahlt.
FAQ
Was passiert wenn der Schaden höher ist als der Wert des Autos?
In diesem Fall zahlt die Versicherung nach einem Unfall den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert. Allerdings gibt es Ausnahmen. Übersteigen die Reparaturkosten den Wert zur Wiederbeschaffung um maximal 30 Prozent, können Sie trotz der Einstufung als wirtschaftlicher Totalschaden eine Kostenübernahme der Werkstattrechnung fordern. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie die Schadenshöhe durch eine Kfz Gutachten genau beziffern und auf diesem Weg nachweisen können, dass die 30 Prozent Grenze nicht überschritten wird.
Wann lohnt es sich einen Schaden selbst zu zahlen?
Sowohl bei Haftpflicht-, wie auch bei Kaskoschäden kann es sich bei geringen Reparaturkosten lohnen, wenn die Versicherung nicht in Anspruch genommen wird. Die zusätzlichen Kosten durch eine Höherstufung des Schadenfreiheitsrabattes kann Ihnen die Versicherung recht einfach ermitteln und den genauen Betrag nennen, bis zu welchem sich es lohnt selbst zu zahlen.