Als Bagatellschaden werden allgemein Schäden bezeichnet, die eine bestimmte Schadenhöhe nicht überschreiten und so auch ohne Weiteres von einem Laien erkennbar sind. Bei einem Bagatellschaden am Auto handelt es sich in der Regel um sehr kleine Beschädigungen. Grundsätzlich gilt, dass sich Bagatellschäden immer auf Sachschäden beziehen. Bei Personen gibt es keine Bagatellschäden. Selbst ein kleiner Kratzer oder ein blauer Fleck zählen nicht in diese Kategorie. Ein wichtiges Kriterium für einen Bagatellschaden ist, dass durch den Schaden der Wert des Fahrzeugs nicht nachhaltig beeinträchtigt wird.
Bis zu welchem Betrag ist ein Schaden ein Bagatellschaden?
Vom Gesetzgeber wurde keine Obergrenze festgelegt, bis zu der ein Sachschaden als Bagatellschaden anzusehen ist. In den vergangenen Jahren wurden jedoch verschiedene Gerichtsurteile gefällt, in denen die Schadenshöhe definiert ist. Den Anfang machte der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2004. Laut BGH Urteil mit Aktenzeichen VI ZR 365/03 gelten Sachschäden als Bagatellschaden, wenn die Schadenshöhe die Grenze von 700 Euro nicht überschreitet. Diese Grenze ist jedoch als grober Richtwert anzusehen. Verschiedene andere Urteile zogen die Grenze bei 750 Euro.
Für die Beurteilung, ob es sich bei einem Schaden um einen Bagatellschaden am Auto handelt oder die Grenze überschritten wird, spielt das Alter des Fahrzeugs keine Rolle, es kommt lediglich auf den Schaden an und die damit verbundenen Reparaturkosten. Bei einem hochwertigen Fahrzeug kann selbst ein kleiner Kratzer die Schadenshöhe eines Bagatellschadens überschreiten.
Ist ein Auto mit einem Bagatellschaden unfallfrei?
Das Problem ist, dass auch Bagatellschäden in der Regel die Folge eines Unfalls sind. So gesehen wäre jedes Fahrzeug, das einmal einen Parkrempler abbekommen hat, nicht mehr unfallfrei. Der Gesetzgeber unterscheidet hier doch sehr genau zwischen einem Bagatellschaden am Auto und einem Unfallschaden. Ein Auto mit einem Bagatellschaden, der die Schadenshöhe nicht überschreitet, gilt als unfallfrei. Wäre dies nicht so, dürfte praktisch kaum ein Gebrauchtfahrzeug als unfallfrei angeboten werden. Im Laufe der Jahre lassen sich kleine Schäden praktisch nicht vermeiden. Für die Beurteilung, ob es sich um einen Bagatellschaden am Auto oder einen Unfallschaden handelt, spielt es keine Rolle, ob es sich um kosmetische Reparaturen beispielsweise nach einem Hagelschaden in Höhe von mehreren 1.000 Euro handelt, oder ob nach einem Auffahrunfall das Fahrzeugheck neu aufgebaut wurde.
Bagatellschaden am Auto erkennen - für Laien manchmal unmöglich
Viele Autofahrer unterschätzen die möglichen Auswirkungen von kleinen Schäden am Fahrzeug. Ein Kratzer an der Stoßstange, eine kleine Delle im Türschweller sind nicht immer eindeutig Bagatellschäden. Hinter vielen Anbauteilen moderner Fahrzeuge verbergen sich wichtige Bauteile und Sensoren. Werden diese beschädigt, übersteigt die Schadenshöhe schnell die für Bagatellschaden maßgebliche Obergrenze.
Für den Halter ergibt sich daraus ein Problem. Sie können bei einem modernen Fahrzeug kaum selbst beurteilen, ob es sich bei einem Schaden um einen Bagatellschaden handelt. Bei einem Bagatellschaden bezahlt die Versicherung keinen Sachverständigen. Erst wenn es sich um einen Unfallschaden handelt, können Sie als Kraftfahrzeughalter einen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragen, dessen Leistung dann von der gegnerischen Versicherung übernommen wird. Wenn Sie, was die Schadenhöhe anbelangt, unsicher sind, empfiehlt es sich jedoch immer einen Gutachter zu beauftragen. Dies auch im Hinblick auf einen späteren Verkauf des Fahrzeugs. Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, sind Sie als Halter dafür verantwortlich, dass es tatsächlich unfallfrei ist, wenn sie es als unfallfrei anbieten.
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