Wann spricht man von dem Begriff “fiktive Schadensabrechnung”?

  • Beitrag veröffentlicht:16. November 2020
  • Beitrags-Kategorie:Ratgeber
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Eine fiktive Schadensabrechnung, die manchmal auch als abstrakte Schadenabrechnung bezeichnet wird, liegt immer dann vor, wenn ein entstandener Schaden von der Versicherung reguliert wird, ohne dass tatsächlich eine Reparatur erfolgt. Man findet diese Abrechnungsform, bei der weder Rechnungen oder Belege über die Schadensbeseitigung noch über die Beschaffung eines Ersatzes vorgelegt werden, vorwiegend bei Kfz-Schäden.
Im Gegenzug bezeichnet man eine Schadensabrechnung, bei der der Geschädigte die Reparatur durch die Vorlage geeigneter Belege nachweist, als konkrete Schadensabrechnung.

Gibt es Unterschiede bei der Erstattungshöhe zwischen einer fiktiven und einer konkreten Schadensabrechnung?

Wenn Ihr Auto bereits etwas in die Jahre gekommen ist und sich eine Reparatur nicht mehr wirklich lohnt, ist es verständlich, wenn Sie bei einem Bagatellschaden lieber auf eine fiktive Schadensabrechnung setzen möchten. Eine kleine Beule im Kotflügel stört Sie nicht so sehr. Dann lassen Sie ein Kfz Gutachten erstellen und reichen Sie die entsprechenden Entschädigungsansprüche bei der Versicherung ein.
Wenn Sie einen Kfz Schaden fiktiv abrechnen möchten, sollten Sie allerdings beachten, dass Sie keinen Anspruch auf Erstattung der MwSt haben. Bereits mit Wirkung zum 01.08.2002 wurde das bis dahin geltende Schadenersatzrecht entsprechend abgeändert. Unverändert blieb der Passus, dass die fiktive Abrechnung bei einem Kfz Schaden nicht bei Personenschäden angewendet werden kann. Alle Kosten, die im Zuge einer Heilbehandlung entstehen können, müssen auch tatsächlich angefallen sein und entsprechend belegt werden.

Worauf Sie achten sollten, wenn Sie einen Kfz Schaden fiktiv abrechnen möchten

Für die fiktive Schadensabrechnung von einem Kfz Schaden benötigen Sie ein Gutachten, aus dem die Höhe des entstandenen Schadens hervorgeht. Das gilt sowohl für fremdverschuldete Unfälle, bei dem Sie von einem anderen geschädigt wurden, als auch bei einem von Ihnen selbst verursachten Schaden, den Sie bei Ihrer Teil- bzw. Vollkaskoversicherung geltend machen möchten.
Grundsätzlich wird Ihnen die Entschädigungsleistung ohne Auflagen ausgezahlt. Sie können den Kfz Schaden fiktiv abrechnen und über das Geld frei verfügen. Sie können das Fahrzeug günstig selbst reparieren oder gänzlich auf eine Beseitigung des Ihnen entstandenen Schadens verzichten.
Sie haben im Zuge einer fiktiven Schadensabrechnung die Möglichkeit, auch die Kosten für einen Gutachter, einen Anwalt, eine Wertminderung und zum Teil sogar für einen eventuellen Nutzungsausfall geltend zu machen.

Welche Kosten werden durch eine fiktive Schadensabrechnung gedeckt?

Wir kennen es alle. Man denkt an nichts Böses und plötzlich reist uns ein lauter Knall in einen Strudel von Unannehmlichkeiten. Das Auto ist kaputt und Sie müssen sich schon bald entscheiden, ob Sie den Schaden reparieren lassen oder den Kfz Schaden fiktiv abrechnen möchten. Vielleicht gibt es bei einem fremdverschuldeten Unfall Streitigkeiten zur Schuldfrage und Sie müssen einen Anwalt konsultieren, um zu Ihrem Recht zu kommen.

Wie Sie vorgehen sollten

Als ersten Schritt sollten Sie umgehend einen Gutachter aufsuchen, um den entstandenen Schaden zu dokumentieren. Bei kleineren Schäden reicht ein Kostenvoranschlag aus. Bei Schäden ab ca. 700€ steht Ihnen ein Gutachten zu. Bedenken Sie, dass ein Gutachten sehr viel zuverlässiger ist und auch verdeckte Schäden besser erkannt werden können. Wenn es sich nicht nur um eine kleine Schramme im Außenspiegel handelt, kann es mehr als eine Empfehlung sein, ein Gutachten in Auftrag zu geben.

Während ein Kostenvoranschlag eine schnelle und meist unkomplizierte Lösung ist, gibt Ihnen ein Gutachten mehr Rechtssicherheit. Die Kosten eines Gutachtens werden Ihnen von der Versicherung inkl. der anfallenden MwSt erstattet, da Sie diese ja auch tatsächlich entrichten müssen. Gleiches gilt für die Anwaltskosten.

Die fiktive Schadensabrechnung beinhaltet auch die an Ihrem Fahrzeug entstandene Wertminderung, gegebenenfalls einen Nutzungsausfall oder Kosten für einen Mietwagen, wenn das Fahrzeug in Eigenregie repariert wird, sowie eine Kostenpauschale.

FAQ

Ist auch nach einem Totalschaden eine fiktive Abrechnung möglich?

Grundsätzlich ist eine fiktive Schadensabrechnung auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden möglich

Kann die Versicherung auf eine Reparatur bestehen?

Nein! Sie haben das Recht auf eine fiktive Schadenabrechnung. Doch Vorsicht – einige Versicherungen versuchen, die Ersatzleistungen nach unten zu korrigieren!

Was zahlt die Versicherung, wenn der Schaden nicht repariert wird?

Wenn Sie einen Kfz Schaden fiktiv abrechnen, haben Sie Anspruch auf die Netto-Reparaturkosten, einen Nutzungsausfall, eine Kostenpauschale sowie eventuell angefallene Gutachter- und Anwaltskosten.