Gegengutachten – Nachbesichtigung der gegnerischen Versicherung

  • Beitrag veröffentlicht:26. April 2021
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Sie haben einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zum Unfallort bestellt und ein Gutachten des Schadens aufnehmen lassen. Da Sie unschuldig in den Unfall verwickelt wurden, muss die gegnerische Versicherung nicht nur den Schaden, sondern auch das Gutachten zahlen. Doch es dauert nur wenige Tage, bis Sie eine Information erhalten, dass Ihr Gutachten durch eine Nachbesichtigung der Versicherung geprüft wird. Der Sinn dieser Maßnahme beruht auf einem Gegengutachten, das Ihre Ansprüche senken – oder die Kostenübernahme gänzlich ausschließen soll.

Was ist ein Gegengutachten?

Das Gegengutachten ist ein von der unfallgegnerischen Versicherung beauftragtes Gutachten, dass Ihren Anspruch aus dem selbst beauftragten Gutachten mindern soll. Die Problematik, wenn es zur Nachbesichtigung durch die Versicherung kommt, beruht darauf, dass Sie praktisch keine Chance auf eine Erstattung der Summe aus dem ursprünglichen Kfz-Gutachten haben. Denn die Funktion des Gegengutachtens beruht darauf, Ihre Forderung zu entkräften und alle darüber liegenden Beträge hartnäckig zu verweigern. Um sich vor monetären Schäden zu schützen, sollten Sie für Ihr eigenes Gutachten einen zertifizierten und langjährig erfahrenen Sachverständigen, wie uns, beauftragen. Die Gegenbegutachtung ist ein Bestandteil des Schadensmanagements der Versicherungen.

Wann kommt es zu einem Gegengutachten?

Bei geringen Unfallschäden brauchen Sie im Regelfall nicht mit einer Nachbesichtigung der Versicherung zu rechnen. Je höher der Schaden am Fahrzeug und je höher Ihr finanzieller Anspruch ist, desto größer ist das Risiko, dass die Versicherung ein Gegengutachten erstellt. Neben Haftpflichtschäden, spielt die Nachbesichtigung der Versicherung vor allem bei Kaskoschäden eine wichtige Rolle. Wenn Sie sich auf unsere Kfz-Sachverständigen verlassen, können Sie einen Hauptgrund, der zur Nachbesichtigung durch die Versicherung führt, ausschließen. Denn auch wenn ein Sachverständigengutachten Mängel aufweist, ist die Versicherung dazu berechtigt, den Anspruch durch ein Gegengutachten zu prüfen. Hauptsächlich geht es bei einer Nachbegutachtung darum, dass die Versicherung des Unfallgegners sparen und Ihnen nicht mehr als den Minimalbetrag auszahlen möchte.

Was sind Gründe für eine Nachbesichtigung?

Laut Versicherungsregelung sind Sie als Geschädigter nach einem Unfall dazu berechtigt, die 130 Prozent Regelung in Anspruch zu nehmen. Bei Kfz-Schäden in dieser Höhe können Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die zur Zahlung aufgeforderte Versicherung ein Gegengutachten erstellen lässt. Begründet wird die Nachbesichtigung der Versicherung damit, dass das Ursprungsgutachten keine konkrete Auskunft über den tatsächlichen Schaden und die daraus resultierenden Kosten gibt. Ein weiterer Grund beruht auf Zweifeln, ob die Instandsetzung des Fahrzeugs sach- und fachgerecht ausgeführt wurde. Eine Nachbesichtigung durch die Versicherung des Unfallverursachers führt letztendlich immer dazu, dass sich der Zeitraum bis zur Kostenerstattung verlängert UND dass die Kostenübernahme in den meisten Fällen gemindert wird.

Ist eine Nachbesichtigung der gegnerischen Versicherung zulässig?

Nein. es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, der Nachbesichtigung durch die Versicherung zuzustimmen. Bedenken Sie aber, dass die Verweigerung eines Gegengutachtens dazu führen kann, dass der Versicherer des Unfallverursachers die Kostenübernahme verweigert und Sie darauf verweist, dass Sie Ihr Geld erhalten, nachdem die Nachbesichtigung durch die Versicherung erfolgt ist. Ob einer Nachbesichtigung zugestimmt wird, sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt und dem eigenen Sachverständigen besprechen. Im folgenden Absatz möchten wir Ihnen näher erläutern, warum wir als Kfz-Sachverständige in Ihrem Auftrag dabei sein sollten, wenn der Gutachter der Versicherung kommt und die Sachlage prüft.

Wie sollte man sich bei einem Gegengutachten verhalten?

In erster Linie: Bewahren Sie Ruhe und lassen sich nicht verunsichern. Für Sie als Geschädigten ist es am sinnvollsten, wenn Sie dem Gegengutachten zustimmen und Ihren eigenen Kfz-Sachverständigen zum Termin mitnehmen. Um die Kosten brauchen Sie sich bei unverschuldeten Unfällen nicht zu sorgen. Der erneute Termin fließt ebenso in die Schadenersatzansprüche ein, wie das eigentliche Gutachten, das Sie bereits erstellen ließen. Eine generelle Ablehnung der Nachbesichtigung durch die Versicherung sollten Sie ausschließen. Ist Ihr Auto in der Werkstatt repariert worden und diese rechnet mittels Abtretung mit der gegnerischen Versicherung ab, sind Sie dennoch für den Ausgleich der Rechnung haftbar.

Was passiert, wenn ich der Nachbesichtigung nicht zustimme?

Auch wenn keine Verpflichtung Ihrer Zustimmung zur Nachbesichtigung der Versicherung besteht, bringt die Verweigerung in den meisten Fällen den gegenteiligen Effekt. Lehnt die Versicherung eine Kostenübernahme ohne Gegengutachten ab, können Sie Ihr Recht und Ihr Geld nur erhalten, wenn Sie eine Klage anstreben. Der Klageweg ist mit langen Fristen und großem Aufwand verbunden.