Sie kommen morgens aus dem Haus und möchten zur Arbeit fahren. Ihr Auto ist vollständig entglast, zerkratzt oder schlimmstenfalls sogar abgebrannt. Auch ein Unfall, den Sie sehenden Auges begünstigen und somit verschulden, zählt in die Rubrik Kaskoschäden. Für eine Entschädigung ist es jetzt wichtig, sich von Anfang an richtig zu verhalten und dadurch Probleme mit der Versicherung zu vermeiden.
Wann spricht man von einem Kaskoschaden?
Die Kaskoversicherung zahlt für Schäden, die Sie selbst verursacht haben oder bei denen kein “Unfallgegner, Schuldiger” beteiligt ist. Man unterteilt in den Teilkaskoschaden und in den Vollkaskoschaden. Die beiden Sparten beinhalten unterschiedliche Kostenübernahmen, was nicht deren Höhe, sondern den Leistungsumfang betrifft. Am häufigsten sind Kaskoschäden, die im Zusammenhang mit einem selbst verschuldeten Unfall stehen. Hier würde die Haftpflichtversicherung nur die Schäden beim Unfallgegner, nicht aber die Kosten für Ihre eigenen Unfallschäden zahlen. Denn dabei handelt es sich um einen Kaskoschaden, da Sie selbst als Verursacher auftreten oder aber eine Teilschuld am Unfall tragen.
Unterschiedliche Kaskoschäden: Teilkasko und Vollkasko
Wie bereits angeschnitten, unterteilt sich der Kaskoschaden in zwei Bereiche. Es gibt den Vollkaskoschaden den Sie nur nach Abschluss einer Vollkaskoversicherung erstattet bekommen. Dann gibt es den Teilkaskoschaden, der, wie der Bezeichnung entnehmbar ist, nur für einen Teil der Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug aufkommt. Wer sich für eine Vollkaskoversicherung entscheidet, ist automatisch auch teilkaskoversichert. Umgekehrt trifft das nicht zu, so dass bei einem Teilkaskoschaden eine Fremdeinwirkung vorliegen muss.
Tipps für die Regulierung bei Kaskoschäden
Bei einem Kaskoschaden ist das Sachverständigengutachten essenziell. Es erläutert nicht nur die Schadenhöhe, sondern auch den konkreten und für die Entschädigung wichtigen Schadenhergang. Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter, der
– den Schadenhergang
– den Schadensort
– die Schadenshöhe
– die äußeren Einflüsse zur Schadensverursachung
aufnimmt und damit eine Grundlage für die Regulierung durch die Kaskoversicherung schafft. Wichtig: Bei einem selbst verschuldeten Unfall greift nur die Vollkaskoversicherung. Diese lohnt sich aufgrund der höheren Prämien aber nur für Neufahrzeuge, beziehungsweise für Autos, die einen hohen Sachwert aufweisen. In allen anderen Fällen ist die Teilkaskoversicherung ausreichend und für die meisten Schadenfälle durchaus eine gute Entscheidung.
Wie wird ein Teilkaskoschaden, wie ein Vollkasko Schaden reguliert?
Im Bezug auf die Regulierung weisen der Vollkaskoschaden und der Teilkaskoschaden keinen Unterschied auf. Sie müssen anhand eines Sachverständigengutachtens beweisen, welche Schadenshöhe vorliegt und wie der Schaden entstanden ist. Das Wichtige ist, dass Sie bei grober Fahrlässigkeit keinen Kaskoschaden melden können. Fahren Sie zum Beispiel unter der Einwirkung von Alkohol und verschulden einen Unfall, wird die Kostenübernahme durch den Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit abgelehnt.
Die Unterschiede zwischen Haftpflicht- und Kaskoschäden
Die Haftpflichtversicherung dient dazu, eine Überschuldung durch monetäre Ansprüche eines Unfallgegners zu vermeiden. Dabei greift die Haftpflicht, wenn Sie einen Unfall verursacht haben und dementsprechend in die finanzielle Schuld des Unfallgegners gelangen. Die Kaskoversicherung dient dazu, Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug zu regulieren und auch bei Eigenverschulden zu greifen. Kurz lässt sich sagen: Die Haftpflichtversicherung tilgt Schäden bei Anderen, während ein Kaskoschaden eine Entschädigung für Sie bedeutet.
Was passiert nach der Schadenregulierung durch die Kaskoversicherung?
Reguliert die Versicherung einen entstandenen Kaskoschaden, müssen Sie im folgenden Versicherungsjahr mit einer höheren prozentualen Einstufung rechnen. Sie können zwar kündigen, doch auch eine neue Kaskoversicherung übernimmt die Prozente, die durch den Schaden zu einer Verteuerung der jährlichen Prämie führen. In diesem Punkt unterscheiden sich die Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung nicht. Entsteht ein Schaden, den der Versicherer reguliert, wirkt sich das im neuen Versicherungsjahr auf Ihre Risikogruppe, damit auf Ihre Einstufung und die Versicherungsprämienhöhe aus.