Kann ein KFZ-Gutachten angefochten werden?

  • Beitrag veröffentlicht:31. Juli 2020
  • Beitrags-Kategorie:Blog
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Das Gutachten durch einen Sachverständigen nach einem unverschuldeten Unfall ist ein wichtiges Mittel zur Beweissicherung. Außerdem dient es der qualifizierten Beurteilung und Bezifferung des am eigenen Fahrzeug entstandenen Schadens. Somit bildet das Gutachten die Basis für die Regulierung des Haftpflichtschadens durch die Versicherung des Unfallgegners. Das Gutachten ist also ein schriftlich niedergelegter Schadensnachweis, der die Grundlage für die Inanspruchnahme des Schadensersatzes von der zuständigen Versicherung bildet. Dies gilt immer dann, wenn der entstandene Schaden kein sogenannter Bagatellschaden ist. Nach einem Urteil des BGH sind alle Schäden oberhalb einer Schadenshöhe von 700 Euro keine Bagatellschäden mehr. Ist also die Höhe des an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schadens höher, dürfen Sie einen Gutachter bzw. Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, das Unfallgutachten zu erstellen. Die Kosten hierfür hat ebenfalls die gegnerische Versicherung zu tragen, wenn der Unfall Ihrerseits unverschuldet war.

Warum es sich immer lohnt, einen eigenen Gutachter zu beauftragen

In vielen Fällen wird Ihnen die gegnerische Versicherung anbieten, die gesamte Schadensabwicklung inklusive Unfallgutachten für Sie zu übernehmen. Dies geschieht jedoch nicht aus Gutmütigkeit oder Mildtätigkeit. Vielmehr will die Versicherung die Ihr durch den Unfall entstehenden Kosten selbstverständlich so gering wie möglich halten. Da sie mit vertraglich gebundenen Gutachtern zusammenarbeitet, die auch in Zukunft Aufträge erhalten wollen, ist das Risiko groß, dass ein solchermaßen erstelltes Unfallgutachten zu Ihren Ungunsten ausfällt. Daher sollten Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall stets Ihr Recht nutzen, einen Gutachter Ihrer Wahl mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen. Dieser Sachverständige ist von keiner Versicherung abhängig und Sie können davon ausgehen, dass er ein neutrales KFZ Gutachten erstellt, das den Ihnen entstandenen Schaden und die daraus abzuleitenden Ansprüche an die gegnerische Versicherung realistisch beziffert.

Welche Zahlen werden in einem Unfallgutachten genannt?

Der von Ihnen gewählte Gutachter wird zur Beweissicherung zunächst zahlreiche Fotos des verunfallten Fahrzeugs anfertigen, die später Teil des Gutachtens werden und sowohl der Beschreibung als auch der Berechnung des Schadens dienen. Das KFZ-Gutachten weist unter anderem die Reparaturkosten für das Fahrzeug aus als auch den Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Übersteigen die Reparaturkosten einen gewissen Wert, spricht man von einem Totalschaden oder einem wirtschaftlichen Totalschaden. In diesem Fall lohnt es sich meist nicht mehr, das Fahrzeug reparieren zu lassen. Der Wiederbeschaffungswert ist eine Aussage darüber, wie viel man derzeit für ein gleichwertiges Fahrzeug (vor dem Unfall) bezahlen müsste. Der Restwert hingegen gibt an, welcher Betrag sich durch den Verkauf des verunfallten Fahrzeugs noch erzielen ließe. Aus der Differenz von Wiederbeschaffungs- und Restwert ergibt sich der Betrag, den die Versicherung des Unfallgegners an Sie zu leisten hat. Zu diesem werden eventuell noch eine Nutzungsausfallentschädigung oder die Kosten für einen Mietwagen hinzugerechnet sowie, bei Personenschäden, ein eventueller Schmerzensgeldanspruch.

Kann man ein KFZ Gutachten anfechten?

Grundsätzlich besteht für den Unfallgegner bzw. dessen Versicherung die Möglichkeit, das von Ihrem Gutachter erstellte Unfallgutachten anzufechten. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Umständen möglich. Etwa dann, wenn der von Ihnen ausgewählte Gutachter gar nicht über die notwendige Qualifikation zur Erstellung des Gutachtens verfügt und Sie die Prüfung dieses Umstandes versäumt haben. Nennt Ihr Gutachter im Unfallgutachten zu ersetzende Schäden, die nicht auf den Unfall zurückzuführen sind oder gar nicht vorhanden sind, kann das KFZ Gutachten ebenfalls angefochten werden.