Rechts vor Links. Sie kommen von der rechten Seite, fahren auf die Ausfahrt des Parkplatzes zu und plötzlich kommt wie aus dem Nichts ein Fahrzeug, dessen Fahrer nicht rechtzeitig bremsen kann. Das Resultat ist ein eingedrückter vorderer linker Kotflügel und eine Fahrertür, die sich nicht mehr öffnen lässt. Der Unfallfahrer ist viel zu schnell und ohne die notwendige Aufmerksamkeit auf den Kreuzungsbereich zugefahren, hat Sie gerammt und möchte Ihnen nun bereits am Unfallort eine Teilschuld zusprechen. Die Rechtslage ist augenscheinlich klar. Doch wird das auch die Versicherung des Unfallverursachers so sehen?
Nach einigem Hin und Her bietet Ihnen der Unfallfahrer ein Rundum-Sorglos-Paket an. Sie müssen sich um nichts kümmern, sagt er und merkt an, dass seine Versicherung einen Sachverständigen für die Begutachtung des Schadens stellt. Lassen Sie sich nicht auf dieses “Angebot” ein. Nur ein unabhängiger, Kfz-Sachverständiger erstellt ein Schadengutachten, das Ihnen die vollständige Schadenschätzung sichert. Ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger handelt nicht in Ihrem Interesse, sondern in dem der Versicherung, was sich auf die ermittelten Kosten auswirkt.
Fakt und gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die unfallgegnerische Versicherung den tatsächlich entstandenen Schaden zahlen muss. Doch in der Praxis sieht es leider oft anders aus. Besteht der Versicherer auf einen eigenen Gutachter, sollten Sie bereits hellhörig werden. Noch aufmerksamer sollten Sie sein, wenn man Ihnen die eigene Beauftragung eines Sachverständigen untersagen möchte. Diese Tricks sind nur Beispiele dafür, wie Versicherungen arbeiten und ihre Kosten gering halten wollen. Die Kfz Versicherung zahlt den Schaden nicht komplett und hängt Ihnen eine Teilschuld an?
Damit müssen Sie sich nicht abfinden, wenn die Schuldfrage geklärt und der Beweis über ein eigenes Sachverständigengutachten und die Polizei am Unfallort geklärt ist. Sie sind nicht dazu verpflichtet, eine durch die unfallgegnerische Versicherung empfohlene Werkstatt mit der Instandsetzung zu beauftragen. Denn die freie Werkstattwahl darf man Ihnen nicht absprechen. Oftmals arbeiten Versicherungsgesellschaften mit billigen Werkstätten zusammen, die ebenfalls nur einen Teil des Lohnes, den sie eigentlich erhalten müssten, vom Versicherer erstattet bekommen. Allein aus diesem Grund sollten Sie eine derartige Empfehlung nicht akzeptieren und darauf bestehen, dass die Reparatur in der von Ihnen gewählten Werkstatt Ihres Vertrauens durchgeführt wird.
Tragen Sie eine anteilige Mitschuld am Unfall, muss die gegnerische Versicherung nicht den gesamten Schaden an Ihrem Fahrzeug bezahlen. Sie haben keine Teilschuld, was von der Polizei und vom sachverständigen Gutachter bestätigt wurde, doch die Kfz Versicherung zahlt den Schaden nicht komplett? Dann sollten Sie sich anwaltliche Unterstützung einholen. Auch wenn Versicherer die Einschaltung eines eigenen Anwalts häufig missbilligen und Ihnen mitteilen, dass die Kosten nicht übernommen werden, sind Sie im Recht. Eine teilweise, also nicht vollständige Schadenübernahme ist nur gerechtfertigt, wenn Sie tatsächlich eine Mitschuld tragen und Ihr Teilverschulden anerkennen. In allen anderen Fällen müssen Sie sich mit einer derartigen Entscheidung nicht abfinden und haben immer die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Versicherung des Unfallverursachers einzulegen. Zusätzlich überprüft die Versicherung Ihren Schadenersatzanspruch und kürzt diesen nicht oft unwillkürlich.
Prinzipiell sollten Sie der Angelegenheit auf den Grund gehen. Die Kfz Versicherung zahlt den Schaden nicht komplett und Sie sind sich sicher, dass Ihnen der volle Betrag für die Schäden an Ihrem Fahrzeug zusteht? Mit einem unabhängigen Gutachten gehen Sie diesem Risiko aus dem Weg und schaffen eine Basis, auf der die Versicherung des Unfallgegners gar nicht anders kann, als den Schaden vollständig zu begleichen. Ausnahmen bestätigen die Regel, wie Sie im folgenden Absatz erfahren.
Sollten Sie eine Teilschuld am Unfall haben, so muss die Versicherung auch nur die entsprechende Quote zahlen. Sollten Kosten verlangt werde, die unberechtigt sind, muss die Versicherung diese ebenfalls nicht tragen.
Sie können nur Eines tun: Sichern Sie sich ab, in dem Sie ein unabhängiges Kfz-Sachverständigengutachten und einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Zahlt die Versicherung trotzdem nicht, bleibt Ihnen nur der Weg zu Gericht. Die Anwaltskosten muss die gegnerische Versicherung tragen, wenn Sie mit Ihrer Forderung im Recht sind.
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