Leasingrückgabe – Mit unabhängigem Kfz Gutachten Streitigkeiten vermeiden

  • Beitrag veröffentlicht:20. Juli 2021
  • Beitrags-Kategorie:Ratgeber
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Bei der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs sind Streitigkeiten zwischen Ihnen und dem Leasinggeber vorprogrammiert. Dem können Sie aus dem Weg gehen, in dem Sie vor der Schlüsselübergabe eine unabhängige Prüfung vom Kfz-Sachverständigen vornehmen lassen. Wenn Sie das Fahrzeug nach Vertragsablauf nicht abkaufen, sondern es zurückgeben möchten, sichern Sie sich ab und schließen kostenintensive Ärgernisse im Vorfeld aus.

Was ist eine Leasingrückgabe?

Die Leasingrückgabe bezeichnet den Moment, in dem Sie sich nach Beendigung des Leasingzeitraums gegen den Kauf zum Restwert und für die Rückgabe des Fahrzeugs an den Leasinggeber entscheiden. Sie ist aber auch der Zeitpunkt, der für Streitigkeiten zwischen der Leasinggesellschaft und Ihnen als Leasingnehmer sorgen kann. Wollen Sie das geleaste Auto nicht per Kauf in Ihren Besitz übernehmen, geben Sie es an Ihren Vertragspartner zurück und hoffen, dass die Rücknahme komplikationslos und ohne monetäre Nachteile für Sie abläuft.

Warum können bei einer Leasingrückgabe Streitigkeiten entstehen?

Kleine Schäden sind in der Nutzung eines Fahrzeugs unvermeidbar. Hier bildet auch das Leasingauto keine Ausnahme, selbst wenn Sie es, wie vertraglich vereinbart, nachts in Ihrer Garage parken. Sie brauchen für gewöhnliche Gebrauchsspuren keinen Schadenersatz zahlen. Doch in der Beurteilung normaler Gebrauchsspuren gehen die Meinungen von Leasinggeber und Leasingnehmer oftmals auseinander. Ein kleiner Steinschlag, der mit dem bloßen Auge kaum sichtbar und dem üblichen Betrieb im Straßenverkehr geschuldet ist, kann der sprichwörtliche “Stein des Anstoßes” und für den Leasinggeber ein Grund sein, Ihnen einen Schaden in Rechnung zu stellen.

Was sind normale Gebrauchsspuren bei Leasingrückgabe?

Die Definition normaler oder gewöhnlicher Gebrauchsspuren im Rahmen der vertraglichen Nutzung ist immer Auslegungssache. Kleine Schrammen und Kratzer, auch winzige Dellen und Steinschläge sind dem Betrieb eines Fahrzeugs im Straßenverkehr geschuldet. Vor allem entlang der Türgriffe und am Tankdeckel, aber auch auf dem Autodach lassen sich oberflächliche Kratzer nicht vermeiden. Die Leasinggesellschaft sieht diesen Umstand oftmals anders und stellt Ihnen Beschädigungen in Rechnung, die laut Gesetzgeber normal sind. Sind sich Leasinggeber und Leasingnehmer uneinig, ist eine Klärung meist nur an externer Stelle möglich. Um den Sachverhalt zu klären und eine eindeutige Entscheidung zu fällen, kann es sogar zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen. Da das Leasingfahrzeug zu diesem Zeitpunkt schon lange nicht mehr bei Ihnen, sondern zurück im Fuhrpark des Leasingebers ist, stellt eine nachträgliche Beweiserbringung im Bezug auf die Gebrauchsspuren vor eine unlösbare Aufgabe.

Das sollten Sie bei der Leasingrückgabe beachten – Tipps & Tricks

Sie können Streitigkeiten bei der Leasingrückgabe vermeiden, in dem Sie sich auf verschiedenen Wegen absichern. Der wichtigste Punkt ist ein Gutachten, das Sie selbst beauftragen und das Sie vor der Schlüsselübergabe an die Leasinggesellschaft erstellen lassen. Verlassen Sie sich nicht auf den Sachverständigen des Leasingpartners, da dieses Gutachten zugunsten des Auftraggebers und nicht in Ihrem Sinn erstellt wird. Zusätzlich sollten Sie das Auto vor der Rückgabe fotografieren und am Rückgabetag einen Zeugen mitnehmen. Unterschreiben Sie kein Mängelprotokoll, auch wenn dort nur von “kleinen Kratzern” die Rede ist. Viele Rückgabeprotokolle sind mit Klauseln versehen, die Sie in Ruhe zu Hause lesen und erst nach vollständiger Kenntnisnahme unterzeichnen sollten. Lehnen Sie Angebote zur Übernahme bestehender Forderungen in einen neuen Leasingvertrag ab, da dieser Kompromiss schon vielen Leasingnehmern teuer zu stehen kam. Hinweis: Die Leasingrückgabe muss nicht im Zustand der Leasingübernahme erfolgen. Sie haben das Auto genutzt, wodurch nutzungsbedingte und dem Alter entsprechende Abnutzungsspuren normal sind.

Mit unabhängigem Kfz Gutachten Streitigkeiten ausschließen

Lassen Sie unmittelbar vor der Leasingrückgabe ein eigenes Gutachten erstellen. Auch wenn die Gebrauchsspuren in Ihren Augen verschwindend gering bis gar nicht vorhanden sind, kann der Leasinggeber etwas anderes sehen. Haben Sie das Fahrzeug erst einmal aus der Hand gegeben, ist eine Beweiserbringung unmöglich. Sie können im Endeffekt vor Gericht enden und mit hohen Einbußen verbundene Streitigkeiten vermeiden, wenn Sie umsichtig handeln und sich nicht auf Zugeständnisse und einen freundschaftlichen Umgang mit dem Leasinggeber verlassen.

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FAQ

Welche Schäden darf ein Leasingfahrzeug haben?

“Übliche Abnutzungs- und Gebrauchsspuren” können Ihnen bei der Leasingrückgabe nicht als Schaden am Fahrzeug in Rechnung gestellt werden. Doch die Größe und Bedeutung von Steinschlägen, kleinen Lackkratzern oder winzigen abgeplatzten Lackstellen variiert mit der Perspektive des Betrachters, bzw. erhalten Sie je nach Leasinggeber einen Schadenkatalog mit zulässigen und unzulässigen Schäden für die Fahrzeugrückgabe. Ob die Gebrauchsspuren normal oder übermäßig sind, sollte ein von Ihnen beauftragter Sachverständiger unabhängig von der Leasinggesellschaft beurteilen. Grundsätzlich sind alle kaum sichtbaren und die Weiternutzung des Fahrzeugs nicht beeinträchtigende Gebrauchsspuren als “normale” Schäden zu bewerten.

Was darf bei Leasingrückgabe berechnet werden?

Grundsätzlich werden Ihnen überdurchschnittliche Beschädigungen, beispielsweise Brandlöcher oder Flecken in den Sitzbezügen, darf Ihnen der Leasinggeber in Rechnung stellen. Auch größere Dellen, die zum Beispiel beim Ein- oder Ausparken entstanden und gut sichtbar sind, werden bei Leasingrückgabe vom Händler einbehalten. Hatten Sie mit dem Leasingfahrzeug einen Unfall, geht dieser Umstand mit einer Wertminderung einher. Daher ist der Leasinggeber dazu berechtigt, Ihnen die Minderung des Wertes von der vereinbarten Restsumme abzuziehen.

Welche Reifen bei Leasingrückgabe?

Haben Sie das Leasingfahrzeug mit Sommerreifen übernommen, müssen Sie es mit identischen Originalreifen zurückgeben. Das Gleiche gilt auch, wenn die Übernahme mit Winterreifen stattgefunden hat. Bei kürzeren Leasingzeiträumen müssen Sie sich um die Bereifung keine Gedanken machen. Wenn Sie das Fahrzeug allerdings einige Jahre intensiv nutzen, kann es durchaus erforderlich werden, dass Sie für die Leasingrückgabe neue Originalreifen kaufen und diese aufziehen lassen. Wichtig: Die Leasinggesellschaft akzeptiert keine markenfremden Reifen von preisgünstigen Herstellern. Sollten Sie unsicher sein, können Sie die Notwendigkeit einer Neubereifung auch vom Gutachter beurteilen lassen.