Parkschaden am Auto – So sollten Sie sich verhalten

  • Beitrag veröffentlicht:20. Juli 2021
  • Beitrags-Kategorie:Blog
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Ob im Parkhaus oder auf dem Parkplatz: Ein Parkschaden ist schnell passiert. Sie kommen mit Ihrem Einkaufswagen aus dem Supermarkt, klappen Ihren Kofferraum auf und entdecken dabei die neue Delle an der hinteren Stoßstange. Das ist eine Überraschung, mit der wohl niemand gerne rechnet. Trotzdem passiert sie immer wieder. Daher erfahren Sie hier, wie Sie sich als Geschädigter verhalten, aber auch, was Sie als Verursacher eines Parkschadens machen müssen.

Wann spricht man von einem Parkschaden am Auto? Was ist das?

Ein Schaden wird dann als Parkschaden bezeichnet, wenn ein geparktes Fahrzeug durch ein anderes, unbekanntes Fahrzeug, beschädigt wird. Fahren beide Fahrzeuge, oder fährt eines und das andere hält an, liegt kein solcher Parkschaden vor.

Was sind typische Parkschäden am Auto?

• Ihr Auto parkt auf dem Parkplatz, ein vorbeifahrendes Auto streift dieses. Je nach Stellung kann das seitlich oder vorne beziehungsweise hinten passieren.
• Ihr Auto parkt und ein anderes Fahrzeug parkt ein und streift dabei Ihr Auto, entweder an einer Ecke oder seitlich.
• Ihr Auto parkt und ein anderes Fahrzeug fährt es von vorne oder hinten an. Ist die Handbremse nicht arretiert oder der Gang nicht eingelegt, kann Ihr Auto gegen ein weiteres Fahrzeug oder einen Baum geschoben werden.

Wie sollte man sich bei Parkschäden verhalten? (Schritt-für-Schritt)

Verhalten als Geschädigter

1. Sie suchen die nächste Polizeidienststelle auf und erstatten dort Anzeige gegen Unbekannt. Diese kostet Sie nichts. Je nachdem, in welcher Stadt oder Region Sie wohnen, können Sie die Anzeige sogar online ausfüllen. Die Polizei notiert den gesamten Schaden, den Sie an Ihrem Fahrzeug entdeckt haben.
2. Sie melden Ihrer Versicherung den Parkschaden innerhalb einer Woche.

Verhalten als Verursacher

Haben Sie selbst beim Rangieren, Aus- oder Einparken einen Schaden an einem parkenden Fahrzeug verursacht, warten Sie selbstverständlich. Sie kommen als Verursacher eines Schadens Ihren Pflichten nach und tauschen mit dem Geschädigten Ihre Kontaktdaten und die Daten zu Ihrer Versicherung. Halten Sie mit der Handykamera oder einem anderen Fotoapparat den verursachten Schaden dokumentarisch fest. Falls Sie jedoch den Ort verlassen, ob mit oder ohne Zettel auf der Windschutzscheibe des geschädigten Fahrzeuges, gilt das als Unfallflucht. Hier hilft nur eine eigene Meldung bei der nächsten Polizeistation. Zudem riskieren Sie bei Unfallflucht Ihren Versicherungsschutz.

Ein Zettel auf der Windschutzscheibe

Sie kommen zu Ihrem frisch beschädigten Auto und finden einen Zettel auf der Windschutzscheibe? Dann hat sich der Verursacher des Schadens strafbar gemacht. Auch wenn ein Zettel mit Adresse hinter den Scheibenwischer geklemmt wurde, gilt das als Fahrerflucht. Sie sollten in diesem Fall die Polizei verständigen, damit diese den Schaden aufnimmt und einen Bericht darüber erstellt. Die Polizei wird dank der Angaben auf dem Zettel den Verursacher des Schadens ermitteln und der Polizeibericht hilft Ihnen bei der Regulierung des Schadens.

Wer zahlt bei Parkschäden?

Für den selbst verursachten Parkschaden ist Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig. Diese reguliert den Schaden am fremden Fahrzeug. Hat dagegen ein anderes Auto Ihr Auto beschädigt, zahlt eigentlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners. Ist dieser nicht bekannt, übernimmt Ihre Vollkaskoversicherung die Schadensregulierung. Sie werden in diesem Fall allerdings in eine andere Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft und müssen eine vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen. Die Teilkaskoversicherung kommt für einen Parkschaden nicht auf.

Wann ist ein Kfz Gutachten bei Parkschäden sinnvoll?

Wenn der Verursacher bekannt ist, ist auch die Erstellung eines Schadengutachtens immer sinnvoll. Hier wird neben der Ermittlung der Reparaturkostenhöhe auch eine Beweissicherung durchgeführt, welche Ihnen im Streitfall helfen kann. Daher sollten Sie immer einen Sachverständigen kontaktieren, damit dieser den Schaden beurteilen kann.

 



FAQ

Was tun, wenn das Auto auf dem Parkplatz beschädigt wurde?

Melden Sie den Schaden bei der Polizei. Vielleicht hat sich der Verursacher dort bereits gemeldet. Fragen Sie Anwohner oder andere Menschen, die sich in der Nähe befinden. Vielleicht hat ja jemand etwas bemerkt. Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche bei Ihrer Vollkaskoversicherung und prüfen Sie, ob es sich lohnt, diesen selbst zu zahlen.