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Unfallgeschädigter – Sie haben Rechte und Ansprüche!

Sie blicken sorgfältig in die Kreuzung ein und fahren, nachdem Sie auf der Hauptstraße kein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug sehen. Doch Ihnen gegenüber entscheidet sich ein Linksabbieger für die gleiche Handlung und schon ist der Unfall passiert. Auf der Straßenmitte stoßen Sie mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Da der Linksabbieger die Vorfahrt missachtet hat, sind Sie Unfallgeschädigter. Damit Sie nun nicht auf dem Schaden und einigen Kosten sitzenbleiben, sollten Sie bedacht handeln und Ihre Rechte durchsetzen.

Wann ist man ein Unfallgeschädigter?

Unfallgeschädigter sind Sie in dem Moment, in dem Sie in einen unverschuldeten Unfall verwickelt wurden. Das kann in der Stadt, auf einem Parkplatz, auf der Landstraße oder auf der Autobahn der Fall sein. Ihre Rechte als Unfallgeschädigter sind vielseitig und beziehen sich auch auf die Festlegung, welcher Kfz-Sachverständige die Schadenermittlung vornimmt. Sicherlich liegen die Nerven nach einem Unfall blank und Sie möchten eine schnelle und möglichst unkomplizierte Regelung treffen. Doch als Unfallgeschädigter sollten Sie jeglichen Fehler an der Unfallstelle vermeiden und stets bedenken, dass eine übereilte Unterschrift oder eine Zustimmung zur Begutachtung des Unfallschadens durch die gegnerische Versicherung zu monetären Einbußen führen. Sie tragen am Unfall und damit am entstandenen Schaden keine Schuld. In diesem Fall sind Sie der Geschädigte und damit in der Ausgangsposition, Ihre Rechte als Unfallgeschädigter zu 100% durchzusetzen.

Geschädigter & Verursacher: Das sind die Unterschiede

Wie bereits angesprochen, sind Sie ein Unfallgeschädigter, wenn Sie ohne eigenes Verschulden in einen Unfall verwickelt wurden. Dem gegenüber steht der Unfallverursacher, der den Zusammenstoß durch unaufmerksames Verhalten, durch technische Defekte an seinem Fahrzeug oder aus anderen Gründen begünstigt hat. Der Verursacher ist der Schuldige, der dementsprechend für alle aus dem Unfall resultierenden Kosten aufkommen muss. Als Geschädigter tragen Sie keine Kosten, auch wenn Sie selbst einen Kfz-Sachverständigen bestellen und die Schadenbegutachtung vornehmen lassen.

Welche Rechte habe ich als Unfallgeschädigter nach einem Verkehrsunfall?

Sie haben verschiedene Rechte, die Sie als Unfallgeschädigter nutzen sollten. So darf Ihnen die unfallgegnerische Versicherung nicht verbieten, einen eigenen Sachverständigen zu bestellen. Auch ein Werkstattzwang oder eine Reparaturverpflichtung bestehen nicht, selbst wenn die Unfallgegnerversicherung auf diese Verfahrensweise besteht. Viele Kfz-Versicherungen möchten die Abrechnung direkt mit der Werkstatt vornehmen, in der Ihr Fahrzeug repariert wird. Das können und sollten Sie ablehnen, in dem Sie auf Ihre Rechte als Unfallgeschädigter bestehen und die Reparatur von der Werkstatt Ihres Vertrauens durchführen lassen. Weiter haben Sie das Recht, sich auf einen Anwalt zu berufen und jegliche Unterschrift an der Unfallstelle zu verweigern, da Sie erst mit Ihrem Anwalt über den Schadenhergang und die weitere Verfahrensweise sprechen wollen. Die Rechtsanwaltskosten müssen im Regelfall von der Versicherung des Unfallgegners beglichen werden. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf einen Mietwagen oder alternativ auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Sie sind bei vorliegenden Voraussetzungen berechtigt, sich den Wertverlust für Ihr Fahrzeug erstatten zu lassen.

Was ist zu tun, um die Rechte durchzusetzen?

Die Praxis zeigt, dass Sie Ihre Rechte als Unfallgeschädigter nur in Ausnahmefällen ohne einen Verkehrsrechtsanwalt durchsetzen können. In den meisten Fällen wird die Unfallgegnerversicherung ihre Eigenkosten drücken und Ihnen ein Angebot unterbreiten, das unter den reellen Kosten des entstandenen Schadens liegt. Wenn Sie durch den Unfall beschädigte Sachwerte abrechnen, oder die Abschleppkosten trotz Automobilclub-Mitgliedschaft vom Unfallgegner erstattet bekommen wollen, ist ein Rechtsanwalt essenziell. Wenn es um die Regulierung in puncto Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschäden geht, haben Sie ohne anwaltliche Unterstützung kaum eine Chance, Ihre Rechte als Unfallgeschädigter tatsächlich durchzusetzen. Gleiches gilt auch, wenn die Versicherung die Regulierung über die Maßen hinauszögert und wenn Ihnen durch den Aufschub ein zusätzlicher monetärer Schaden entsteht. Die Grundlage für eine rechtssichere Abwicklung als Unfallgeschädigter schaffen Sie, in dem Sie einen eigenen Kfz-Sachverständigen benennen und ein sachkundiges Schadensgutachten inklusive aller essenziellen Details erstellen lassen.

Unverschuldeter Unfall – das sind Ihre Rechte

Alle hier aufgeführten Rechte bedingen sich auf der Tatsache, dass Sie zu 100% Unfallgeschädigter und kein Mit-Verursacher sind. Denn bei Teilschuld-Unfällen ist die Rechtsprechung anders und es kann problematisch werden, wenn Sie Ihre Rechte überhöhen und dabei die Verpflichtungen mit geringer Aufmerksamkeit bedenken. Die Basis für Ihre rechtliche Handhabe ist die polizeiliche Unfallaufnahme vor Ort, in deren Rahmen die Schuldfrage vollständig und ohne Zweifel geklärt wird. Wurde Ihnen als Unfallgeschädigter jegliche Schuld abgesprochen, sollten Sie sich zeitnah mit der Durchsetzung Ihrer Rechte
beschäftigen.

Sonderfall Teilschuld

Bei einer Teilschuld, die in verschiedenen prozentualen Anteilen festgelegt werden kann, erhalten Sie als Teil-Unfallgeschädigter lediglich eine Teilerstattung. Konkret heißt das, dass Sie bei einer Teilschuld von 50% auch nur die Hälfte aller unfallbezogenen Kosten durch die gegnerische Versicherung erstattet bekommen. Ihre Kfz-Haftpflicht muss dem anderen Unfallbeteiligten ebenfalls 50% zahlen. Das Resultat ist eine prozentuale Prämienhochstufung, die sowohl bei Ihnen, als auch beim anderen Unfallbeteiligten erfolgt. Wird ein Unfall mit Teilschuld zu gleichen Schuldteilen bewertet, kann es sich lohnen, auf eine Abwicklung über die Versicherungen zu verzichten und sich in Eigenleistung zu einigen.

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