Der Restwert beim Auto – Sachverständigengutachten gibt sichere Auskunft

  • Beitrag veröffentlicht:18. November 2020
  • Beitrags-Kategorie:Ratgeber
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Ein Autounfall ist nicht nur ärgerlich, sondern mindert den Wert Ihres Fahrzeugs nachhaltig. Um den Restwert beim Auto zu ermitteln, müssen verschiedene Faktoren herangezogen werden. Jetzt geht es darum, die Wirtschaftlichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Autoreparatur abzuwägen und eine konkrete Entscheidung zu treffen.

Was ist bei Autos mit Restwert gemeint?

Der richtige Ansprechpartner für die Restwertermittlung ist ein Kfz-Sachverständiger, der Ihnen auf Basis seiner Erfahrung mitteilen kann, welchen Wert – Restwert – das Auto im unreparierten Zustand besitzt und ob sich eine Reparatur lohnt. Im Rahmen der Schadeneinstufung in einen reparablen, einen wirtschaftlichen oder einen technischen Totalschaden, ist die Restwertermittlung beim Auto essenziell. Laut Definition bezeichnet der Restwert den aktuellen Wert des Autos, den es im verunfallten Zustand ohne Instandsetzung aufweist. Das bedeutet natürlich auch, dass der Restwert die Grundlage für den Verkaufswert in diesem Zustand ist.

Wie kann man den Restwert beim Auto berechnen?

Der Restwert wird nicht berechnet, sondern durch konkrete Angebote von sogenannten Restwertaufkäufern ermittelt. Eine Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung erfolgt nur in dem Fall, wenn Sie am Unfall beteiligt waren, ihn aber nicht mit- oder alleinverschuldet haben. In die Restwertermittlung fließen der anhand aller Kriterien geschätzte Fahrzeugwert, sowie die Höhe der Kosten für eine Reparatur ein. Wenn die Instandsetzungskosten höher als der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs sind, zahlt der Versicherer nur den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert). Da es sich um eine komplexe Berechnung mit allerlei Fallstricken handelt, sollten die Berechnungen von einem selbst beauftragten Sachverständigen vorgenommen werden.

Wann die Restwertermittlung beim Auto wichtig ist

Der Restwert ist bei einem Auto immer dann wichtig, wenn eine Reparatur des Unfallschadens den Wiederbeschaffungswert übersteigt. Bei der fiktiven Abrechnung kommt der Restwert ebenfalls oft zum Tragen, sobald sich hierdurch eine günstigere Abrechnungsmöglichkeit für die Versicherung ergeben sollte.

Restwert und Wiederbeschaffungswert – die Unterschiede

Beim Wiederbeschaffungswert handelt es sich um die Kosten, die Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug mit annähernd identischen Faktoren aufwenden müssen. Der Restwert beim Auto bezeichnet hingegen die Summe, die im aktuellen Zustand – beispielsweise nach einem Unfall – ohne jegliche Investition in eine Reparatur erzielbar ist. Bei wirtschaftlichen und technischen Totalschäden ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert die Summe, die Sie als Entschädigung von der gegnerischen Versicherung fordern können. Wichtig: Bei unfallbeschädigten Gebrauchtfahrzeugen spielt nicht der Neuwert, sondern der tatsächliche Wert vor dem Unfallschaden die wichtigste Rolle für eine Beurteilung der Wiederbeschaffungskosten. Ein Sachverständiger wird den Restwert berechnen, die Differenz ziehen und Ihre Forderung bei der Versicherung des Unfallgegners mit dem Gutachten untermauern.

Auf den Restwert einflussnehmende Faktoren

Die Grundlage jeder Restwertermittlung beim Auto ist der Gesamtzustand, den das Fahrzeug nach der Schädigung aufweist. In die Berechnung fließen das Alter, die Kilometerleistung, eventuelle Vorschäden und der Wert vor dem Schaden ein. Auch eine Beurteilung des Gesamteindrucks, der Ausstattung und der Lackqualität fließen in die Restwertermittlung ein und beeinflussen das Ergebnis der Endsumme nachhaltig.

Restwertberechnung bei Leasing-Fahrzeugen

Eine Ausnahmeregelung gibt es im Leasing. Hier wird man den Restwert beim Auto berechnen, um Ihnen eine korrekte Kaufsumme bei geplanter Restzahlung zu benennen. Im Regelfall ist die von Ihnen zu begleichende Restzahlung bereits ein Bestandteil des Leasingvertrags. Doch es gibt einige Gründe, die eine erneute Restwertermittlung in den Fokus rücken. Sollte das Fahrzeug im Leasing-Zeitraum einen Unfallschaden erlitten haben oder aus anderen Gründen von einer Wertminderung betroffen sein, kann ein Sachverständigengutachten notwendig werden.