Nach einem Unfall stellt der Sachverständige ein Gutachten mit dem Vermerk “technischer Totalschaden” aus. Was bedeutet das für den Kfz-Besitzer und was zahlt die Versicherung? Bei erheblichen sowie irreparablen Schäden liegt ein technischer Totalschaden am Auto vor. Doch woran bemisst sich, ob der Totalschaden technisch oder wirtschaftlich ist und wo begründen sich die Unterschiede? Hier erfahren Sie mehr!
Definition technischer Totalschaden
Aus juristischer Sicht bezeichnet ein technischer Totalschaden einen irreparablen, die Wiederherstellung des verkehrsbereiten Zustands unmöglich machenden Schaden. Dies kann bedeuten, dass die Beschädigungen so erheblich sind, dass eine Instandsetzung in den Zustand vor dem Unfall unmöglich ist.
Was bedeutet das für den Geschädigten?
Als Geschädigter müssen Sie sich mit der Tatsache abfinden, dass Ihr Fahrzeug nicht repariert wird. Ob die Instandsetzung aus technischer Hinsicht unmöglich, oder aus wirtschaftlicher Betrachtung aufgrund des enormen Aufwands nicht in Betracht gezogen wird, spielt in der Einstufung keine essenzielle Rolle. Ist Ihr Fahrzeug nach einem Unfall so stark beschädigt, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr hergestellt werden kann, heißt das für Sie, dass Sie Ihr Auto verkaufen und sich vom Schadenersatz ein Ersatzfahrzeug kaufen können. Umso wichtiger ist es, dass ein technischer Totalschaden am Auto nicht mit zu geringen Wiederbeschaffungskosten eingestuft wird. Doch hier liegt der Teufel meist im Detail, wie die Klagekapazität vor Gerichten zeigt.
Das zahlen Versicherungen bei technischen Totalschäden
Der Schadenersatz der Versicherung beläuft sich auf den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert), der von einem Kfz-Sachverständigen ermittelt wurde. Ob Ihre eigene Kaskoversicherung zahlt, hängt von den Umständen, die zum technischen Totalschaden geführt haben, ab. Wurde Ihr Fahrzeug bei einem Unfall fremdverschuldet beschädigt, zahlt die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners. Die Versicherungen zahlen auf Basis des Gutachtens, wodurch es wichtig ist, dass Sie den Wiederbeschaffungswert von einem unabhängigen Gutachter ermitteln lassen. Hinweis: Bei Neufahrzeugen mit einem Alter bis zu 4 Wochen und weniger als 1.000 Kilometer Laufleistung erhalten Sie eine Neuwertentschädigung. Die gegnerische Versicherung erstattet Ihnen zusätzlich die Kosten für einen Mietwagen oder Nutzungsausfall und die Ab- und Anmeldekosten. Zahlt Ihre eigene Kaskoversicherung, entfallen zusätzliche Erstattungen vollständig, sofern diese nicht explizit Bestandteil des Kaskovertrags sind.
Technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden? Die Unterschiede
Totalschäden können technischer, aber auch wirtschaftlicher Natur sein. Liegt ein technischer Totalschaden am Auto vor, lässt sich das Fahrzeug aus technischer Sicht nicht mehr Instand setzen. Der wirtschaftliche Totalschaden tritt ein, wenn eine Reparatur zwar möglich, aus kostentechnischer Sicht aber unwirtschaftlich ist. Das betrifft beispielsweise Unfallschäden, deren Instandsetzungskosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30% übersteigen. In diesem Fall zahlt die Versicherung nicht die Kosten für eine Reparatur, sondern den geringeren Betrag des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes.
Ein technischer Totalschaden am Auto – das sind die Fakten
Ein technischer Totalschaden ist immer ein wirtschaftlicher Totalschaden. Wie kann das sein und warum verhält es sich im Umkehrschluss anders? Kann ein Fahrzeug aus technischer Sicht nicht repariert werden, lägen eventuelle Instandsetzungskosten immer über dem Wiederbeschaffungswert. Dem gegenüber steht der wirtschaftliche Totalschaden, bei dem eine Reparatur möglich – aber aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll ist. Dennoch können Sie sich in letzterem Fall selbst entscheiden, ob Sie eine Reparatur beauftragen und den Restbetrag aufzahlen, oder ob Sie sich vom erhaltenen Versicherungsgeld ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug kaufen. Bei einem technischen Totalschaden ist Ihr Auto unwiderruflich defekt und es gibt keinen Entscheidungsspielraum.
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