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Der Teilkaskoschaden – was ist in der Teilkasko versichert?

Eine Teilkasko kann sich lohnen, wenn Sie einen jüngeren Gebrauchten, aber keinen Neuwagen fahren. Allerdings sind die Leistungen und Versicherungsinhalte bei den einzelnen Agenturen unterschiedlich, sodass sich ein Vergleich vor Versicherungsabschluss lohnt. Wenn Sie einen Teilkaskoschaden melden, verlangt die Versicherung im Regelfall einen Nachweis darüber, dass Sie am Schadenhergang keine Schuld trifft.

Was ist ein Teilkaskoschaden?

Bei der Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine optionale Absicherung gegen Schäden durch Fremdeinwirkung oder höhere Gewalt. Teilkaskoschäden sind beispielsweise Diebstahl, Unfälle mit Haarwild oder Marderbisse, Glasbruch und Schäden durch Hagel oder Sturm. Die Grundlage einer Schadeneinstufung als Teilkaskoschaden beruht darauf, dass Sie den Schadenhergang nicht verschuldet haben oder eine Mitschuld tragen.

Wann spricht man von einem Teilkaskoschaden?

Ein Teilkaskoschaden liegt vor, wenn Ihr Auto durch im Versicherungsvertrag abgedeckte äußere Einflüsse beschädigt wurde. Der Umstand ist gegeben, wenn ein Marder Ihre Kabel oder wasserführende Leitungen und Schläuche im Motorraum beschädigt. Ein Glasbruch, ein wirtschaftlicher Totalschaden durch einen umgestürzten Baum oder Schäden aus einer Kollision mit Haarwild sind ebenfalls Teilkaskoschäden. Auch bei Raub und Diebstahl oder bei Bränden und Kurzschlüssen sind Ihnen entstandene Schäden am Fahrzeug versichert. Prinzipiell ist ein Teilkaskoschaden immer eine Beschädigung des Fahrzeugs, die Sie nicht begünstigt oder selbst verschuldet haben. Bedenken Sie dennoch, dass nicht alle außerhalb Ihrer Verantwortung liegenden Schäden am Kfz automatisch in der Teilkasko versichert sind. Betrachten Sie das Beispiel von Wildschäden. Kollidieren Sie mit einem Reh oder einem Wildschwein, handelt es sich um einen Teilkaskoschaden. Verunfallen Sie hingegen durch eine Kuh, einen über die Straße laufenden Hund oder eine Katze, zahlt die Teilkaskoversicherung nicht. Bei diesen Tieren handelt es sich nicht um Haarwild.

Welche Schäden deckt die Teilkaskoversicherung ab?

Wenn Sie eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, sind Sie in Bezug auf Elementarschäden unterschiedlicher Art abgesichert. Das heißt zum Beispiel, dass durch einen Sturm auf Ihr Auto fallende Dachziegel, Äste oder entwurzelte Bäume versichert sind. Auch der bereits erwähnte Schaden mit Haarwild ist ein Teilkaskoschaden, sofern Sie ihn nicht durch grobe Fahrlässigkeit begünstigt haben. Ein essenzielles Kriterium in Bezug auf die Kostenübernahme beruht darauf, dass sich die Schadenursache nachvollziehen lässt. Wenn Sie einen Teilkaskoschaden durch Sturm melden, muss sich die Windstärke durch eine Bestätigung des Wetteramtes nachweisen lassen. Gleiches gilt bei Hagelschäden. Wenn Sie als einziger Versicherungsnehmer in Ihrer Region einen Hagelschaden melden, äußerst der Versicherer berechtigte Zweifel an Ihrer Schilderung. Einige Versicherer haben die Kostenübernahme bei Schäden durch Tierkollisionen erweitert und zahlen heute auch, wenn Sie auf einer Landstraße mit Kühen oder Pferden kollidieren.

Was wird bei Teilkasko bezahlt?

Wie bereits angesprochen, variieren die Versicherungsinhalte außerhalb der Standardleistungen. Bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel nachweisbare Sturm- und Hagelschäden, ein Marderbiss oder die Kollision mit Haarwild werden von der Teilkasko bezahlt. Auch Brände oder Diebstahl sind Teilkaskoschäden, sofern Sie als Versicherungsnehmer nachweisen können, dass Sie kein Mitverschulden am Schadenhergang haben. Kommt es durch unfachmännische Arbeiten an der Verkabelung des Kfz zu einem Brand, handelt es sich nicht um einen Teilkaskoschaden.

Kein Schadensfreiheitrabatt bei Teilkasko

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht und zur Vollkasko gibt es in der Teilkaskoversicherung keinen Schadenfreiheitsrabatt. Ein Teilkaskoschaden wird nicht durch die eigene Fahrweise beeinflusst und ist somit auch nicht durch umsichtiges Fahren vermeidbar. Die Teilkasko greift bei Schäden, die Sie nicht verschulden und für deren Zahlung Sie somit auch nicht höher gestuft werden. Dementsprechend gibt es auch keinen Rabatt, wenn Sie teilkaskoversichert sind und viele Jahre keinen Schaden melden.

Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko

Der hauptsächliche Unterschied zwischen den beiden Kaskoversicherungen besteht in der Beurteilung einer Schuldfrage. Die Vollkaskoversicherung zahlt Ihre Schäden, die aus einem selbst verschuldeten Unfall resultieren. Wenn Sie sich für den Vollkaskoschutz entscheiden, ist die Teilkaskoversicherung automatisch enthalten. Umgekehrt ist das nicht der Fall. Schließen Sie eine Teilkaskoversicherung ab, erfolgt keine Kostenübernahme bei Fahrzeugschäden, die Sie verschulden oder an deren Entstehung Sie eine Teilschuld tragen. In der Vollkasko gibt es gegenüber der Teilkasko auch SF-Klassen. Nehmen Sie keine Leistung in Anspruch, verringert sich Ihr Prozentsatz und damit die Prämie im Folgejahr.

FAQ

Sind Scheinwerfer in der Teilkasko?

Als Teilkaskoschaden zählt jeder Glasbruch, der durch Steinschlag, höhere Gewalt und Elementareinflüsse wie Sturm- und Hagelschäden erzeugt wird. Das bezieht sich nicht primär auf die Front-, Heck- und Seitenscheiben, sondern schließt Scheinwerfer und Spiegel ein. Wichtig: Auch wenn im Versicherungsvertrag von Glasbruch die Rede ist, werden natürlich auch Scheinwerfer aus Kunststoff bezahlt.

Welche Glasschäden zahlt die Teilkasko?

Entsteht ein Glasschaden durch Wildunfälle (Haarwild), durch Hagel oder durch Steinschlag, handelt es sich dabei um einen klassischen Teilkaskoschaden. Die Kostenübernahme erfolgt abzüglich der Selbstbeteiligung, die Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit Ihrem Versicherer vereinbart haben.

Ist ein Steinschlag in der Teilkasko?

Werden Ihre Windschutzscheibe oder Ihre Scheinwerfer durch Steinschlag beschädigt, handelt es sich um einen Teilkaskoschaden. Die Versicherung zahlt die Reparatur und im Bedarfsfall den Austausch des beschädigten Glasteils an Ihrem Kfz. Irrelevant ist, ob es sich um mehrere Schäden oder um einen Einzelschaden handelt. Einige Versicherer verzichten im Rahmen einer Reparatur der Glasscheibe sogar darauf, die Selbstbeteiligung vom Erstattungsbetrag abzuziehen.

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