Sie sind mit Ihrem neu geleasten Auto auf dem Weg nach Hause. An der Kreuzung, die Sie seit vielen Jahren überqueren, schauen Sie wie gewohnt nach beiden Seiten und fahren los. Es kracht und das Auto, das Sie nicht gesehen haben und das viel zu schnell war, fährt Ihnen in die Beifahrerseite. Während die Abwicklung bei Unfällen mit dem eigenen PKW den meisten Kfz-Besitzern bekannt ist, stellt der richtige Umgang mit dem Leasing Auto bei einem Unfall vor einige Fragen. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen und worauf Sie unbedingt achten sollten.
Nach dem Unfall richtig verhalten – eine Anleitung
Die Ausgangslage und den Unfall mit dem Leasingfahrzeug können Sie nicht rückwirkend abwenden. Nun müssen Sie einen kühlen Kopf bewahren. Gehen Sie am besten nach dieser Anleitung vor.
+ Bewahren Sie Ruhe.
+ Sichern Sie die Unfallstelle ab
+ Rufen Sie die Polizei zu Hilfe.
+ Unterzeichnen Sie nichts und klären keine Schuldfrage am Unfallort.
+ Dokumentieren Sie den Unfallort.
+ Melden Sie den Unfall innerhalb von 48 Stunden bei der gegnerischen Versicherung UND bei Ihrer Leasinggesellschaft.
+ Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
+ Stimmen Sie alle weiteren Schritte mit der Leasinggesellschaft ab.
Ablauf bei unverschuldeten Unfällen mit Leasingfahrzeugen
Wurden Sie mit dem Leasing Auto in einen Unfall verwickelt, an dem Sie nachweislich keine Schuld tragen? Dann verzichten Sie keinesfalls auf die Dokumentation der Polizei und eines Kfz-Gutachters. Im Regelfall wird Ihnen die gegnerische Versicherung eine Teilschuld zusprechen und sich damit aus der Verantwortung der vollständigen Kostenübernahme ziehen. Um sich vor dieser nervenaufreibenden und kostenintensiven Maßnahme zu schützen, sollten Sie die Leasinggesellschaft über den unverschuldeten Unfall und über Ihre eigene Beauftragung eines Sachverständigen informieren.
Das richtige Verhalten bei Eigenverschulden
Sie haben den Unfall mit dem Leasingfahrzeug selbst verschuldet? Dann zahlt die Kaskoversicherung, welche bei allen Leasingverträgen zwangsweise abgeschlossen werden muss. Mit welcher Summe Sie sich selbst beteiligen müssen, hängt von der Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung ab. Informieren Sie die Leasinggesellschaft umgehend und verzichten auch bei eigener Schuld nicht auf die Hinzuziehung der Polizei. Als Leasingnehmer werden zu einem Ausgleich des Wertverlustes aufgefordert. Diesen können Sie unmittelbar oder nach Laufzeitende durch den Abschluss einer Versicherung vornehmen. Da die Kosten in diesem Fall zu 100 Prozent auf Ihren Schultern lasten, sollten Sie eine Rekonstruktion des Unfalls beauftragen und auf diesem Weg die Möglichkeit einer Teilschuld erwirken.
Unabhängige Sachverständigen-Begutachtung ist wichtig
Ihre Entscheidung für ein Leasingauto geht mit der Tatsache einher, dass Sie nicht der Eigentümer sind. Die Leasinggesellschaft besteht im Regelfall auf ein Gutachten, das nicht durch die gegnerische Versicherung erstellt wurde. Ein weiterer wichtiger Punkt beruht auf Ihrer monetären Sicherheit. Denn der Leasinggeber kann alle durch ihn getilgten und regulierten Kosten in Rechnung stellen und so zum Vertragsende für eine hohe ausstehende Position auf der Sollseite Ihres Kontos sorgen. Welchen Kfz-Gutachter Sie beauftragen, müssen Sie nicht mit der Leasinggesellschaft absprechen. Im Falle des Eigenverschuldens zahlen Sie die Kosten. Kam es ohne Ihre Schuld mit dem Leasing Auto zu einem Unfall, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für Ihr unabhängiges Sachverständigengutachten tragen.
Im Ausland verunfallt – was tun?
Rufen Sie auf jeden Fall die Polizei zum Unfallort. Wenn Sie einen Unfall mit Ihrem Leasingfahrzeug im Ausland haben, kommt es nicht selten zu sprachlichen Barrieren. Informieren Sie umgehend Ihre Leasinggesellschaft und unterzeichnen im Ausland nichts, wenn Sie die Sprache nicht verstehen und die Schriftstücke nicht auf ihre Richtigkeit prüfen können. Handeln Sie nach der Meldung bei Ihrem Leasinggeber nach dessen Anweisungen. Eine eigenmächtig beauftragte Reparatur könnte vollständig zu Ihren Lasten gehen oder sogar zu einer Ausgleichszahlung an den Kfz-Eigentümer führen.
Reparaturen und Totalschäden beim Leasing Auto durch einen Unfall
Kommt es zu einem Unfall mit dem Leasingfahrzeug, muss die Leasinggesellschaft über eine Reparatur in Kenntnis gesetzt werden. In den meisten Fällen steht im Vertrag, dass die Reparatur nur durch eine Vertragswerkstatt des Herstellers erfolgen darf. Diesen Punkt müssen Sie einhalten, auch wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben und die Unfallgegnerversicherung eine andere Werkstatt vorschlägt. Liegen die Reparaturkosten höher als 60% des Wiederbeschaffungswertes, wird in der Regel das Leasingverhältnis beendet und das Fahrzeug nicht mehr repariert. Ein unabhängiges Gutachten ist in puncto Reparaturkosten und der Beurteilung von Totalschäden wichtig. Suchen Sie den Kontakt zur Leasinggesellschaft, sobald Ihnen das Sachverständigengutachten vorliegt.
Fazit: Mit dem Leasing Auto einen Unfall melden – unabhängiges Gutachten ist essenziell!
Verunfallen Sie mit einem Leasing Auto, sollten Sie unbedingt unsere unabhängigen Gutachter beauftragen. Eine sachgemäße, vollständige und plausible Schadenserfassung ist für die Regulierung zu Ihren Gunsten wichtig. Auch wenn Sie den Unfall mit dem Leasingfahrzeug selbst verschuldet haben und die Kosten für den Gutachter tragen, schützen Sie sich so vor überhöhten Kosten, die Ihnen anderenfalls vom Leasinggeber in Rechnung gestellt werden können. Der Unterschied zum Unfall mit eigenen Fahrzeugen beruht auf der Leasinggesellschaft als Eigentümer.