Nach einem Unfall: Gutachten – wie ist der Ablauf?

  • Beitrag veröffentlicht:20. Juli 2021
  • Beitrags-Kategorie:Ratgeber
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Nach einem unverschuldeten Unfall ist ein Gutachten als Nachweis des entstandenen Schadens wichtig. Die gegnerische Versicherung wird ein eigenes Schadensgutachten erstellen, was für Sie als Geschädigter nicht wirklich vorteilhaft ist. Dem gegenüber steht das unabhängige Gutachten, das Sie bei einem unabhängigen Sachverständigen in Auftrag geben.

Wann spricht man von einem Unfallgutachten?

Das Unfallgutachten, auch als Sachverständigengutachten bekannt, dient der Beweissicherung nach Verkehrsunfällen. Es ist ein Nachweis über das Schadensbild, die Gesamthöhe der Unfallschäden und den möglichen Reparaturweg sowie dessen Kosten. In den meisten Fällen wird das Gutachten bei kostspieligen Verkehrsunfällen angefordert. Doch auch bei Bagatellschäden kann sich die sachkundige Beurteilung lohnen und ausschließen, dass die Kostenerstattung der Unfallgegnerversicherung geringer als die Schadenhöhe ausfällt. In diesem Fall ist ein Kurzgutachten ausreichend.

Wann kommt es zu einem Unfallgutachten?

Unfallgutachten werden nicht automatisch erstellt. Die Anfertigung erfordert die Beauftragung eines Gutachters durch eine der am Unfall beteiligten Personen. Wünscht die zur Kostenerstattung aufgeforderte Versicherung nach dem Unfall ein Gutachten, ist der Ablauf wie folgt. Die Versicherungsgesellschaft entsendet einen internen Gutachter, der sich vor Ort ein Bild von allen entstandenen Schäden macht. Handeln Sie als Geschädigter nicht und verzichten auf eine unabhängige Begutachtung, erhalten Sie im Regelfall nur einen geringen Teil der Ihnen zustehenden Kosten.

Wofür braucht man ein Unfallgutachten?

Ein Gutachten bildet die Grundlage zur Schadenregulierung. Neben der Beweissicherung werden alle schadenrelevanten Werte ermittelt, so dass der Schadenersatz beim Verursacher geltend gemacht werden kann. Wird die Schadenregulierung vor Gericht ausgetragen, ist das Unfallgutachten essenziell. Eine Klage gegen die Versicherung des Unfallgegners ist nicht selten die einzige Chance, den tatsächlich entstandenen Schaden erstattet zu bekommen. Ohne ein eigenes Gutachten, das neben der Schadenhöhe und der Auflistung alle unfallbezogenen Einzelschäden enthält, kann das Verkehrsgericht kein konkretes Urteil fällen. Da ein Gutachten Stellung zu allen vorhandenen Schäden, auch zu reparierten oder nicht reparierten Vorschäden nimmt, dient es der sicheren Berechnung der Kostenerstattung. Im Gegensatz zur Prognose einer Werkstatt gilt ein Unfallgutachten als rechtssichere Dokumentation.

Wie ist der Ablauf beim Unfallgutachten?

Der unabhängige Sachverständige kommt nicht automatisch, sondern wird explizit vom Geschädigten des Verkehrsunfalls beauftragt. Wünschen Sie für die Schäden durch einen unverschuldeten Unfall ein Gutachten, ist der Ablauf nach der Beauftragung des Kfz-Sachverständigen immer gleich. Zum vereinbarten Termin kommt der Unfallgutachter zu Ihnen vor Ort, untersucht den Unfallwagen und sichert alle Beweise. Er macht Fotos, listet den Unfallhergang auf und dokumentiert alle am Fahrzeug entstandenen Schäden. Für die Berechnung der Schadenhöhe spielen einige fahrzeugspezifische Daten ebenfalls eine Rolle.

Daher listet der Gutachter das Baujahr, die Fahrzeugdaten und die Laufleistung im Unfallgutachten auf. Ebenfalls werden vorhandene, nicht mit dem Unfall in Verbindung stehende Vorschäden notiert. Nach der Berechnung der Schadenhöhe im Kontext zum Fahrzeugwert (Wiederbeschaffungswert) wird festgelegt, ob es sich um einen Totalschaden, einen wirtschaftlichen Totalschaden oder um einen reparablen Unfallschaden – hier liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert – handelt.

Dass die Summe des unabhängigen Gutachtens vom Versicherungsgutachten abweicht, ist üblich und beruht darauf, dass der von Ihnen selbst bestellte Sachverständige neutral und nicht mit Begünstigung der Unfallgegnerversicherung arbeitet.

Wer macht ein Unfallgutachten?

Wenn Sie die volle Schadenhöhe erhalten und sich nicht mit Verlusten abfinden möchten, sind wir ein starker Partner für Ihr Unfallgutachten. Als unabhängige Kfz-Sachverständige werden wir vom Geschädigten beauftragt und nehmen die Begutachtung akribisch vor. Verlassen Sie sich nicht auf das Gutachten, das im Auftrag der Versicherung erstellt wird. Damit Sie die volle Schadensumme erhalten und die Versicherung im Falle einer Reparatur alle Kosten ohne Abzug übernimmt, ist ein unabhängiges Sachverständigengutachten ratsam. Auch im Falle von Bagatellschäden kann die Begutachtung durch einen selbst bestellten Kfz-Gutachter sinnvoll sein. Selbst ein augenscheinlich kleiner Blechschaden kann teuer werden, wenn darauf basierende Schäden an der Fahrzeugtechnik erst während oder nach der Reparatur entdeckt werden.

Unfallgutachten in Köln und Umgebung

Sind Sie in Köln, Bonn, Bergisch Gladbach, Leverkusen oder Dormagen verunfallt, stehen wir Ihnen als erfahrene Kfz-Gutachter zur Verfügung. Überlassen Sie den Ausgang der Schadenregulierung nicht dem Zufall und der Gunst der Versicherung des Unfallgegners. Mit einem eigenen, unabhängigen Unfallgutachten sind Sie bestens beraten und können sich darauf verlassen, dass der Verkehrsunfall keine finanziellen Einbußen nach sich zieht. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für Ihr Unfallgutachten!

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FAQ

Was passiert nach einem Unfallgutachten?

Das erstellte Unfallgutachten wird der gegnerischen Versicherung mit Aufforderung zur Kostenübernahme zugestellt. Die Versicherung überprüft dann das Gutachten und kann anschließend in die Regulierung eintreten. Die Gutachterkosten fließen in die Ihnen zustehende Schadensumme ein und müssen von der Versicherung des Unfallgegners getragen werden, sofern Sie keine Mitschuld am Unfallhergang haben. Weigert sich die Versicherung zu zahlen oder den Schaden in voller Höhe zu übernehmen, ist das Sachverständigengutachten ein rechtssicheres Dokument für eine Klage vor Gericht.

Was steht in einem Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten beschreibt und beziffert die Einzelschäden sowie die Gesamthöhe der Ihnen zustehenden Kostenerstattung. Alle notwendigen Fahrzeugdaten, Fotos des Kfz sowie Angaben zum Unfallhergang sind ebenfalls Bestandteile des Dokuments. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag einer Werkstatt beinhaltet das Kfz-Gutachten den Wiederbeschaffungs- oder Restwert des Unfallfahrzeugs. Da die unfallbedingte Wertminderung des Fahrzeugs für den Kostenausgleich wichtig ist, wird auch dieser Betrag in einem Schadengutachten vom Sachverständigen gelistet. Sachverständige Unfallgutachten enthalten alle für die Kostenerstattung notwendigen Angaben.

Ist ein Unfallgutachten verbindlich?

Das Gutachten ist nicht zu 100 Prozent rechtsverbindlich, da es sich um eine Prognose handelt, welche durch neue Erkenntnisse verändert werden kann. Allerdings akzeptieren Gerichte unabhängige Unfallgutachten als Beweissicherung bei Klagen gegen Kfz-Versicherer. Beruft sich die Unfallgegnerversicherung auf ihr eigenes Schadengutachten, können Sie als Geschädigter intervenieren und mit einem unabhängigen Gutachten nachweisen, dass der entstandene Schaden über der Versicherungsbewertung liegt. Sachverständigengutachten sind die sichersten Beweismittel, wenn es um die Festlegung der Kostenerstattung nach Verkehrsunfällen geht.