Unfallschaden Reparatur: Können Sie die Werkstatt frei wählen?

  • Beitrag veröffentlicht:18. Januar 2021
  • Beitrags-Kategorie:Blog
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Ein Unfall bedeutet nicht nur einen Schock für die Betroffenen, sondern nicht selten auch eine Menge Fragen: Wer übernimmt die Kosten? Wem muss der Schaden gemeldet werden? Und wer übernimmt die Instandsetzung? Die Reparatur eines Blechschadens ist auch Vertrauenssache, denn nicht fachgemäße Instandsetzungen können den Wert des Fahrzeugs erheblich mindern und für Folgeschäden sorgen. Möchten Sie Ihr Fahrzeug noch länger fahren, ist es beispielsweise auch wichtig, dass nach der Reparatur wieder ein wirkungsvoller Korrosionsschutz aufgetragen wird. Dürfen Sie sich die Werkstatt zur Unfallschaden Reparatur selbst aussuchen?

BGH entscheidet zugunsten der freien Werkstattwahl – mit Einschränkungen

Die grundsätzliche Frage der freien Werkstattwahl hat in der Vergangenheit auch schon den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Immer wieder haben Versicherungsgesellschaften versucht, den Geschädigten dazu zu drängen, die Instandsetzung in einer bestimmten Fachwerkstatt vornehmen zu lassen. Kostenvoranschläge anderer Werkstätten wurden mit der Begründung gekürzt, dass der von der Versicherung ausgewählte Fachbetrieb eine Reparatur günstiger vornehmen könnte. Der BGH urteilte in verschiedenen Verfahren nicht ganz eindeutig: Grundsätzlich hat der Geschädigte die freie Werkstattwahl, allerdings kann die Versicherung auf eine andere Reparaturmöglichkeit verweisen, wenn diese mühelos zugänglich ist und die Arbeit gegenüber einer Markenwerkstatt gleichwertig verrichtet wird. Bei einer entsprechenden Qualifikation der Mitarbeiter kann davon ausgegangen werden. Prinzipiell lässt sich also feststellen, dass die Versicherung Ihnen eine Werkstattalternative nennen kann, Sie aber bei einer konkreten Reparatur nicht daran gebunden sind.

Günstige Versicherungstarife dank Werkstattbindung

Einige Versicherungsgesellschaften machen aus den guten Beziehungen zu den Partnerbetrieben keinen Hehl und bieten die Werkstattbindung explizit als Vertragsoption an. Mit einem Fachbetrieb in Ihrer Region wurden spezielle Konditionen ausgehandelt, was die Reparatur für die Versicherung günstiger macht. Dafür können Sie selbst im Falle eines Schadens nicht mehr beeinflussen, wo Ihr Auto repariert wird. Wenn Sie sich für eine Teil- oder Vollkaskopolice mit Werkstattbindung entscheiden, werden Rabatte im zweistelligen Prozentbereich gegeben. Aus diesem Grund kann es sich auch für Sie auf den ersten Blick lohnen auf die freie Werkstattwahl zu verzichten und dafür von günstigen Versicherungsbeiträgen zu profitieren. Andere Versicherungsverträge werden explizit damit beworben, dass Sie die freie Werkstattwahl zur Reparatur eines Unfallschadens haben – die Mehrkosten sind in die Tarife dann schon eingepreist. Mit den Partnerbetrieben der Versicherung sind spezielle Konditionen ausgehandelt, damit eine Instandsetzung günstiger erfolgen kann. Die Werkstatt profitiert wiederum von regelmäßigen Reparaturaufträgen.

Was für eine Werkstatt spricht 

Natürlich ist eine Unfallsituation als solches unangenehm – für die Folgen gilt dasselbe. Denn wenn der Partnerbetrieb der Versicherung nur durch längere Anfahrt zu erreichen ist oder die Reparatur nicht zeitnah vornehmen kann, müssen Sie womöglich einige Zeit auf Ihr Fahrzeug verzichten; nicht immer gibt es einen Ersatzwagen. Bei einer freien Werkstattwahl können Sie sich den Fachbetrieb heraussuchen, der aus Ihrer Sicht die höchste Kompetenz besitzt, problemlos zu erreichen ist oder aufgrund freier Termine eine zeitnahe Instandsetzung vornehmen kann. Womöglich sorgt eine Reparatur bei der Vertragswerkstatt auch dafür, dass sich der Wiederverkaufswert erhöht. Grundsätzlich sorgt ein instandgesetzter Unfallschaden natürlich für eine Wertminderung, diese fällt aber umso geringer aus, wenn dem Fahrzeugkäufer eine fachgerechte Reparatur nachgewiesen werden kann – und diese wird dem Vertragshändler am ehesten zugetraut.

Werkstattbindung zur Unfallschaden Reparatur nicht nur nachteilig

Letztlich handelt es sich um eine Frage der Abwägung, ob Sie sich für eine Werkstattbindung entscheiden sollten. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten hierfür günstige Verträge an, sodass Sie an der Ersparnis letztlich beteiligt werden. Dafür gehen Sie das Risiko ein, dass die Reparatur möglicherweise qualitativ nicht so hochwertig durchgeführt wird. Haben Sie die Werkstattbindung nicht explizit vereinbart, kann die Versicherung Sie nicht prinzipiell dazu zwingen, den Partnerbetrieb zur Instandsetzung Ihres Fahrzeugs auszuwählen.