Was sind Vorhaltekosten?

  • Beitrag veröffentlicht:20. Juli 2021
  • Beitrags-Kategorie:Blog
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Trotz aller Vorsicht kann es passieren: Durch einen unverschuldeten Unfall mit dem eigenen Auto muss dieses in die Werkstatt. Dann haben Sie als Geschädigter in der Regel einen Anspruch auf einen Mietwagen oder können sich den Nutzungsausfall erstatten lassen. Anders bei Gewerbetreibenden, besonders dann, wenn sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit über einen eigenen Fuhrpark verfügen. Hier haben Sie nur einen Anspruch auf die Erstattung der sogenannten Vorhaltekosten. Hier erfahren Sie, was genau Vorhaltekosten sind, wie sie entstehen und wer sie trägt.

Wann spricht man von Vorhaltekosten?

Sie sind als Gewerbetreibender auf Ihre Fahrzeuge angewiesen? Falls Sie vorsorglich eines oder mehrere Fahrzeuge anschaffen, haben Sie bei Ausfall eines Ihrer regulären Fahrzeuge immer noch mindestens ein Ersatzfahrzeug. Sie brauchen sich dann kein Fahrzeug zu leihen, sondern haben eine Reserve. Der Aufwand für den Kauf, eventuelle Kosten für den dafür nötigen Kredit, den Unterhalt der Fahrzeuge und den im Lauf der Zeit eintretenden Wertverlust bezeichnet man als sogenannte Vorhaltekosten. Kommt es zu einem Unfall, können diese Kosten nur dann geltend gemacht werden, wenn das Fahrzeug repariert wird.

Wann entstehen Vorhaltekosten?

Diese Kosten entstehen, wenn das beschädigte Fahrzeug repariert wird und Sie die laufenden Kosten weiter vorhalten. Die dabei entstehenden Kosten können Sie – analog zum Nutzungsausfall bei einem unverschuldeten Unfall bei Privatpersonen – bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Wann Nutzungsausfall und wann Vorhaltekosten?

Der Nutzungsausfall ist dann gegeben, wenn ein Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde und daraufhin in der Werkstatt wieder instandgesetzt werden muss. In dieser Zeit kann der Fahrzeughalter das Fahrzeug nicht nutzen. Den entstehenden Nutzungsausfall kann er bei der gegnerischen Versicherung geltend machen, vorausgesetzt, er verzichtet auf das ihm andernfalls zustehende Ersatzfahrzeugt. Haben Sie jedoch als Firmeninhaber eines oder mehrere Fahrzeuge als Ersatz zur Verfügung und können diese statt des geschädigten Fahrzeugs nutzen, haben Sie dagegen keinen Anspruch auf Nutzungsausfall. Sie können dafür die Vorhaltekosten geltend machen.

Differenzierung von Vorhaltekosten

Sie haben Kosten, weil Sie ein Ersatzfahrzeug in Ihrem Fuhrpark vorhalten. Falls Sie jedoch kein Ersatzfahrzeug für das in der Werkstatt befindliche Fahrzeug haben und als Geschädigter auch keinen Leihwagen nutzen, wird differenziert:

• Das entsprechende Fahrzeug dient mittelbar zur Erzielung von Gewinn: Weil sich das Auto unfallbedingt in der Werkstatt befindet, wird der betriebliche Ablauf beeinträchtigt. Hier ist der Nutzungsausfall maßgeblich.

• Das entsprechende Fahrzeug dient unmittelbar zur Erzielung von Gewinn: Dann sind die Fixkosten für das Fahrzeug zu ermitteln, in dem Zeitraum, in dem es nicht genutzt werden kann. Dazu kommt der durch die Nichtnutzung entgangene Gewinn.

Tipp: Wie hoch der Schaden für den Nutzungsausfall eines gewerblich genutzten Fahrzeuges tatsächlich ist, lässt sich oft nicht so einfach pauschal ermitteln. Die Gerichte haben diesbezüglich unterschiedlich entschieden und die Rechtsauffassung des BGH verschieden ausgelegt.

Wer trägt die Vorhaltekosten?

Zunächst sind Sie als Unternehmer selbst dafür verantwortlich. Fällt aufgrund eines unverschuldeten Unfalls das ansonsten genutzte Fahrzeug aus, haben Sie einen Anspruch auf die Erstattung der Vorhaltekosten während der Zeit, in der das andere Fahrzeug in der Werkstatt wieder instandgesetzt wird.



FAQ

Was sind Vorhaltekosten eines KFZ?

Das sind die Kosten, die für ein Fahrzeug entstehen. Zu diesen Kosten zählen beispielsweise die Raten für einen Kredit, aber auch der Beitrag zur Haftpflichtversicherung, die Kfz-Steuer für das Fahrzeug und – bei Bedarf – auch die Miete für eine Garage oder einen Stellplatz.

Was ist ein gewerblich genutztes Auto?

In diesem Fall wird das Fahrzeug gewerblich genutzt und gehört daher zum Betriebsvermögen. Wird ein solches Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, ist die Regulierung des Schadens ein wenig problematischer als bei einem rein privat genutzten Fahrzeug. Besonders knifflig wird es in den Fällen, in denen das Fahrzeug sowohl gewerblich als auch privat genutzt wird.

Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung

Wird Ihr Auto unverschuldet durch einen Unfall beschädigt, müssen Sie es in der Regel in eine Werkstatt bringen, damit es dort repariert werden kann. Für die Reparaturzeit wird bei privat genutzten Kraftfahrzeugen eine Nutzungsausfallentschädigung gezahlt, bei gewerblich genutzten Fahrzeugen dagegen werden die Vorhaltekosten übernommen.