Wann spricht man von einem Unfallschaden?

  • Beitrag veröffentlicht:31. Juli 2020
  • Beitrags-Kategorie:Ratgeber
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Es hat gekracht. Bestenfalls ist niemand verletzt, es gibt aber einen Unfallschaden am Auto. Was nun? Sie möchten den Schaden der Versicherung melden – aber ist es überhaupt ein Unfallschaden?
Nicht immer sind die Definitionen eindeutig. Erfahren Sie hier, unter welchen Voraussetzungen ein Unfallschaden am Auto vorliegt, wann Sie einen Gutachter benötigen und welche Ausnahmen die Regel bestätigen.

Wie wird ein Unfallschaden definiert?

Sobald ein Fahrzeug bei einer Kollision einen nennenswerten Schaden erhalten hat, spricht man von einem Unfallschaden. Nennenswert ist hierbei wörtlich zu verstehen: Die durch den Schaden verursachten Kosten für die Reparatur müssen sich auf mindestens 750 Euro belaufen. Unterhalb dieser Grenze wird von einem Bagatellschaden gesprochen.

Wichtig: Es geht bei der Festlegung allein um die Reparaturkosten. Andere Kosten, wie zum Beispiel Verdienstausfälle durch den Unfall, spielen für die Definition keine Rolle. Falls Sie einen Schaden befürchten, der im Grenzbereich der 750 Euro liegt, ist es besonders ratsam, einen Gutachter hinzuzuziehen. Die professionelle Einschätzung des Schadens kann dann bei Versicherungs-Einschätzungen und Rechtsstreitigkeiten entscheidend sein.

Wer kommt für die Kosten der Reparatur auf?

In der Regel kommt die Versicherung des Unfallverursachers für den Schaden auf. Daher ist die Klärung der Schuldfrage von zentraler Bedeutung. Ob Sie nun der Verursacher sind oder nicht – sobald ein Fall strittig werden könnte oder es sich zum Beispiel nicht um Ihr eigenes Auto handelt, ist eine unabhängige Begutachtung vom Unfallschaden am Auto sinnvoll. So schützen Sie sich vor weiteren Kosten, falls Sie der Unfallverursacher sind. Sind Sie der Geschädigte, dann können Sie durch einen KFZ-Gutachter sicherstellen, dass Ihr Fahrzeug bestmöglich repariert wird. 

Welche Ausnahmen bestätigen die Regeln der Unfallschäden?

Falls ein Fahrzeug nur einen oberflächlichen Kratzer erlitten hat, der mit Polieren beseitigt werden kann, liegt kein Unfallschaden vor. Falls Sie aber zum Beispiel einen Oldtimer fahren und der Kratzer eine deutliche Wertminderung bedeutet, kann es sich um einen Unfallschaden handeln, obwohl die Reparatur im Bereich eines Bagatellschadens liegt.

Auch ein geringfügiger Blechschaden mit minimalen Kosten ist ein Unfallschaden am Auto.

Es gibt noch viele weitere Ausnahmen – die Regel sollte also sein, bei jedem Zweifel direkt einen Gutachter zu beauftragen. Dann müssen Sie sich nicht um Ausnahmen kümmern und sind rechtlich sowie finanziell auf der sicheren Seite.

Warum ist die Definition "Unfallschaden am Auto" so wichtig?

Unfallschäden sind offenbarungspflichtig. Das bedeutet, Sie müssen beim Verkauf des Fahrzeuges einen Unfallschaden immer angeben – auch, wenn er vollständig repariert wurde. Alles, was über einen Kratzer hinausgeht, also jeder Blechschaden, gilt bereits als offenbarungspflichtig. Falls Sie Ihr Auto bis zur Verschrottung ununterbrochen selbst fahren, ist Ihnen das vielleicht gleichgültig. Aber spätestens, wenn Sie ein Fahrzeug gebraucht kaufen oder verkaufen wollen, ist die Historie der Unfallschäden von zentraler Bedeutung für die Wertermittlung. Sie schützen sich vor späteren Forderungen, wenn Sie im unangenehmen Falle eines Unfalls Sorgfalt bei der Begutachtung des Schadens walten lassen.

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